OLG Celle kippt 4,1-Millionen-Deal: VW-Vergleich mit Rupert Stadler ist nichtig
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Rupert Stadler muss nach der Entscheidung des OLG Celle erneut um seinen Haftungsvergleich bangen.
OLG Celle erklärt Beschluss der Hauptversammlung für nichtig

Die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei Volkswagen erleidet einen weiteren herben Rückschlag. Das Oberlandesgericht Celle hat den Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung aus dem Jahr 2021 über den Haftungsvergleich mit dem früheren Audi-Chef Rupert Stadler für nichtig erklärt.
Im Zentrum der Vereinbarung stand eine Zahlung von 4,1 Millionen Euro, die Stadler als Eigenbeitrag zur Beilegung zivilrechtlicher Ansprüche an den Konzern leisten sollte. Dieser Deal ist damit juristisch hinfällig.
Mangelhafte Informationen über Stadlers tatsächliches Vermögen
Die Celler Richter begründeten ihre Entscheidung mit gravierenden Informationsdefiziten auf der damaligen Hauptversammlung. Die Aktionäre seien nicht ausreichend über die tatsächlichen Vermögensverhältnisse des Ex-Managers in Kenntnis gesetzt worden.
Aus den Auskünften der Konzernführung ging nicht hervor, in welchem Umfang die Schadenersatzansprüche überhaupt durch Stadlers Privatvermögen hätten gedeckt werden können. Zudem blieb für die Anteilseigner unklar, ob der Aufsichtsrat selbst über die dafür notwendigen Kenntnisse verfügte.
Volkswagen hatte die Summe von 4,1 Millionen Euro damit gerechtfertigt, dass Stadler finanziell schlichtweg nicht mehr leisten könne. Dem ehemaligen Spitzenmanager wurde im Verfahren jedoch ein Schaden von rund 300 Millionen Euro zugerechnet.
Aktionärsschützer sahen keine tragfähige Tatsachengrundlage
Kritik kam unter anderem von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger. Deren Prozessbevollmächtigter Oliver Wilken betonte, dass der Aufsichtsrat entweder eine belastbare Tatsachenbasis für die Begründung der finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen oder offen eingestehen müsse, wenn eine solche Grundlage gar nicht ermittelt wurde.
Zweites Urteil erschüttert Vergleichsarchitektur des Konzerns

Die Entscheidung in Celle reiht sich in eine Kette juristischer Niederlagen für Volkswagen ein. Bereits Ende September 2025 hatte der Bundesgerichtshof den milliardenschweren Deckungsvergleich mit den D&O-Versicherern über 270 Millionen Euro gekippt.
Der BGH verwies damals die Haftungsvergleiche von Rupert Stadler und Ex-Konzernchef Martin Winterkorn, der 11,2 Millionen Euro zahlen sollte, zur erneuten Verhandlung an das OLG Celle zurück. Die Aufarbeitung der Affäre, die Volkswagen nach Konzernangaben bislang rund 33 Milliarden Euro kostete, bleibt damit für die Führungsetage eine offene Flanke.
