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Polizei im Visier: Gewerkschaftsvize warnt vor AfD-Regierung – Verfassungsrechtler widersprechen

Sven Hüber, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei. Aktuelle News

Sven Hüber, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei.

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hüber, sorgt mit einem Vorstoß für Debatten. Er fordert Polizeibeamte dazu auf, sich auf mögliche Regierungsübernahmen durch die AfD – etwa in Sachsen-Anhalt – vorzubereiten. In einem Beitrag für die Gewerkschaftszeitschrift plädiert er dafür, die rechtliche Prüfung von Beamten gegen möglicherweise rechtswidrige Weisungen in den Fokus zu rücken.

Hüber bringt zudem den „inneren Notstand“ ins Spiel. Dieses Instrument ermöglicht es dem Bund, unter strengen Voraussetzungen in einem Bundesland einzugreifen, wenn die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Gefahr ist.

Eid bedeutet „No-Go mit der AfD“

Hüber stellt die fundamentale Frage, wie sich die Polizei verhalten muss, wenn eine Regierung den Staatsapparat für verfassungswidrige Zwecke nutzen will. Seine Antwort ist eindeutig:

„Wer seinen geleisteten Eid ernst nimmt, kann gar nicht anders: No-Go mit der AfD!“, schreibt er. Seiner Ansicht nach könnten Polizeibeamte die Partei aufgrund ihres Eides weder wählen noch unterstützen. Er fordert die Polizeiführung dazu auf, Szenarien durchzuspielen, in denen Bereitschaftspolizeien auf Weisung des Bundes die verfassungsmäßige Ordnung wiederherstellen müssten.

Der Beamte dient dem Staat, nicht der Partei

Das Grundgesetz sieht Beamte als neutrale Säule des Staates. Nach Paragraph 33 des Beamtenstatusgesetzes dienen sie dem „ganzen Volk, nicht einer Partei“. Ein Polizist darf weder zum politischen Gegner eines Ministers werden, solange dessen Weisungen rechtmäßig sind, noch zum „Parteisoldaten“ degradiert werden.

Der Mechanismus der „Remonstration“ sieht vor, dass Beamte bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit einer Anweisung diese auf dem Dienstweg prüfen lassen müssen. Erst bei erkennbarer Strafbarkeit oder Verletzung der Menschenwürde darf die Ausführung verweigert werden. Dies ist jedoch ein formaler Rechtsakt, kein präventives Misstrauen aufgrund eines Parteibuchs.

Rechtsstaat vs. Gesinnungsstaat

Rechtsexperten wie der Augsburger Staatsrechtsprofessor Josef Franz Lindner betonen, dass auch Beamte politische Bürger bleiben. Eine Mitgliedschaft in einer umstrittenen Partei allein reiche nicht aus, um die Eignung für den Staatsdienst sofort infrage zu stellen. Auch der Würzburger Beamtenrechtler Ralf Brinktrine unterstreicht, dass es stets auf das „individuelle Verhalten“ des Beamten ankomme. Hier verläuft die Grenze zwischen einem Rechtsstaat und einem Gesinnungsstaat.

Polizei im Visier: Gewerkschaftsvize warnt vor AfD-Regierung – Verfassungsrechtler widersprechen

Die hohe Hürde des „inneren Notstands“

Die von Hüber ins Spiel gebrachte Debatte über den „inneren Notstand“ (Artikel 91 Grundgesetz) stößt auf rechtliche Skepsis. Ein Wahlsieg oder die Ernennung eines missliebigen Ministers genügen bei weitem nicht, um den Bund in die Polizeigewalt der Länder eingreifen zu lassen. Es bedarf einer konkreten Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Juristen warnen davor, dieses verfassungsrechtliche „Ultima Ratio“ zu einem politischen Planspiel zu machen.

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, warnt vor einer Überdehnung der Instrumente der wehrhaften Demokratie. Die blosse politische Gegnerschaft dürfe nicht mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen gleichgesetzt werden.

Biografische Einordnung

Sven Hübers Forderungen gewinnen durch seine Biografie an Gewicht. Vor 1990 war er Politoffizier der DDR-Grenztruppen. Sein Dienst fand in einem Regiment statt, in dessen Bereich 1989 Chris Gueffroy erschossen wurde. Zwar leiten Juristen aus seiner damaligen Funktion keine persönliche Verantwortung für diesen Tod ab, doch der Kontrast zwischen seiner Vergangenheit als Politoffizier eines autoritären Systems und seiner heutigen Rolle als Warner vor politischer Einflussnahme ist bemerkenswert.

Kritik erntet Hüber auch für historische Vergleiche, etwa die Heranziehung des Ermächtigungsgesetzes von 1933. Experten bemängeln, dass dieser Vergleich die damaligen Bedingungen – geprägt von massiver Gewalt und dem Ausschluss politischer Gegner – ausblende und die heutige parlamentarische Realität verzerrt darstelle.

Der effektivste Schutz gegen Extremismus bleibt die institutionelle Stärke: eine unabhängige Justiz, die Bindung an geltendes Recht und eine Verwaltung, die sich an die Verfassung hält, anstatt sich bereits vorab politisch zu positionieren.

Häufige Fragen

Was ist der innere Notstand?

Der innere Notstand nach Artikel 91 des Grundgesetzes ermöglicht dem Bund unter strengen Voraussetzungen den Eingriff in die Polizeigewalt der Länder.

Was besagt die Remonstration?

Beamte müssen Anweisungen, an deren Rechtmäßigkeit sie zweifeln, auf dem Dienstweg prüfen lassen.

Dürfen Beamte AfD-Mitglieder sein?

Eine Mitgliedschaft in einer umstrittenen Partei reicht nach Einschätzung von Experten allein nicht aus, um die Eignung für den Staatsdienst infrage zu stellen.

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