Polizistinnen lassen Kollegen im Kugelhagel im Stich: Gericht entzieht Beamtenstatus
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Das Verwaltungsgericht Münster verhängte gegen beide Beamtinnen die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme.
Das Verwaltungsgericht Münster hat zwei Polizistinnen aus dem Beamtenverhältnis entfernt, nachdem diese während einer Schießerei in Gevelsberg ihre im Kugelhagel stehenden Kollegen im Stich gelassen hatten. Mit dieser Entscheidung verhängte die 2. Disziplinarkammer die schärfste disziplinarrechtliche Maßnahme gegen die beiden Beamtinnen, die den Tatort während eines Angriffs mit 21 Schüssen fluchtartig in einem fremden Pkw verlassen hatten.
Die Entscheidung markiert den vorläufigen Endpunkt eines langwierigen juristischen Aufarbeitungsprozesses, nachdem das Verhalten der Beamtinnen bereits strafrechtliche Konsequenzen nach sich zog. Im Raum stand dabei stets die fundamentale Frage nach den Kernpflichten von Einsatzkräften im Angesicht akuter Lebensgefahr.
Eskalation in Gevelsberg: 21 Schüsse in zehn Sekunden
Der Vorfall trug sich im Mai 2020 bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle in Gevelsberg zu. Die damals 32 und 37 Jahre alten Polizistinnen stießen während ihrer Streifenfahrt zufällig auf die bereits laufende Kontrolle zweier Kollegen. Gegen den angehaltenen Autofahrer lag ein Haftbefehl vor.
Nachdem der Mann eine Urinprobe abgegeben hatte, schüttete er den Becher unvermittelt einem der Beamten ins Gesicht, rannte zu seinem Fahrzeug zurück und eröffnete mit einer Pistole das Feuer. Binnen rund zehn Sekunden fielen 21 Schüsse. Einer der kontrollierenden Streifenbeamten wurde getroffen und überlebte den Angriff nur, weil seine ballistische Schutzweste die Projektile abfing.
Anstatt ihren attackierten Kollegen beizustehen, das Feuer zu erwidern oder zumindest Warnschüsse abzugeben, stoppten die beiden hinzugekommenen Beamtinnen ein unbeteiligtes, vorbeifahrendes Auto und flohen damit vom Ort des Geschehens. Die Leitstelle verständigten sie erst mit deutlicher Verzögerung.
Sie hätten überhaupt nicht abschätzen können, um wie viele Täter es sich handelte und aus welchen Richtungen wirklich geschossen wurde.
Vor Gericht begründeten die Frauen ihre Flucht mit unkontrollierbarer Todesangst. Diese Schutzbehauptung entband sie nach Auffassung der Gerichte jedoch nicht von ihren Dienstpflichten.
Strafrechtliche Verurteilung und disziplinarrechtliche Höchststrafe
Bereits im Herbst 2022 mussten sich die Beamtinnen vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit verantworten. Das Landgericht Hagen verurteilte beide wegen gemeinschaftlicher versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen zu Freiheitsstrafen von jeweils vier Monaten auf Bewährung. Damit reduzierte das Landgericht das vorangegangene Urteil des Amtsgerichts Schwelm, das noch auf jeweils ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung gelautet hatte.
Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht Münster
Da eine strafrechtliche Verurteilung erst ab einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zum automatischen Verlust des Beamtenstatus nach § 24 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) führt, betrieb der Dienstherr die Entfernung über eine Disziplinarklage. Die 2. Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Münster entschied nun auf Grundlage der §§ 10, 13 Landesdisziplinargesetz NRW (LDG NRW) (Az. 20 K 3270/25.O und 20 K 3271/25.O).
Die Richter sahen durch das schwere Dienstvergehen das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn sowie zur Allgemeinheit als endgültig zerstört an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; den Frauen steht der Weg der Berufung zum Oberverwaltungsgericht NRW offen.
| Gerichtsinstanz / Verfahren | Rechtliche Konsequenz |
|---|---|
| Amtsgericht Schwelm (Strafrecht) | 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung |
| Landgericht Hagen (Berufung Strafrecht) | 4 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung |
| Verwaltungsgericht Münster (Disziplinarrecht) | Entfernung aus dem Beamtenverhältnis |
Rechtsirrtum: Schützt ein mildes Strafmaß vor dem Dienstverlust?
In der Öffentlichkeit herrscht vielfach der Irrglaube, ein Beamter sei vor dem Verlust seiner Existenzgrundlage sicher, solange die Strafe im Strafprozess unter der Grenze von zwölf Monaten Freiheitsstrafe bleibt. Das Strafrecht und das Disziplinarrecht verfolgen jedoch grundlegend unterschiedliche Schutzzwecke.
Während das Strafverfahren die individuelle Schuld für begangenes Unrecht ahndet, prüft das Disziplinarrecht die Integrität des Berufsbeamtentums und die Tragfähigkeit des Treueverhältnisses. Lässt ein Polizeibeamter Kollegen in einer lebensbedrohlichen Einsatzlage im Stich, kann die daraus resultierende Vertrauenszerstörung zwingend zur disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme führen – völlig unabhängig von der exakten Höhe des strafrechtlichen Strafmaßes.
📌 Der Fall aus Gevelsberg unterstreicht die strengen Maßstäbe, die Gerichte an die beamtenrechtliche Treue- und Beistandspflicht selbst in extremen Gefahrenlagen anlegen.
⚖️ Das Verfahren verdeutlicht zudem das strikte Nebeneinander von staatlicher Strafverfolgung und verwaltungsgerichtlichen Disziplinarmaßnahmen.
💡 Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster droht den Betroffenen nun der endgültige Ausschluss aus dem Polizeidienst.
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2 Kommentare
Höchststrafe und Entfernung aus dem Polizeidienst für die Damen!!! Ihre Kollegen im Stich zu lassen, geht gar nicht! Fadenscheinige Ausreden, nicht einschätzen zu können, wo die Schüsse von wie vielen Schützen herkommen! So was lernt man doch als Bulle! Augen auf bei der Berufswahl!
Man lässt niemanden im Stich. Das Verhalten ist verwerflich.