Rathauschefin tritt wegen 15 Kilometern Distanz ab: Residenzpflicht erzwingt Rückzug 2027
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Waalwijk liegt in der Provinz Nordbrabant in den südlichen Niederlanden.
Nach gut sechs Jahren im Amt zieht Sacha Ausems einen Schlussstrich. Die 56-jährige Bürgermeisterin der niederländischen Stadt Waalwijk wird spätestens im Sommer 2027 abtreten und nicht für eine zweite Amtszeit kandidieren.
Der Grund für diesen Schritt ist eine gesetzliche Vorgabe: die Residenzpflicht. Sie schreibt vor, dass Amtsträger ihren Erstwohnsitz zwingend in der jeweiligen Kommune haben müssen.
Familiäre Gründe verhindern Umzug
Gesundheitliche Probleme innerhalb der Familie machen einen Umzug für Ausems unmöglich. Sie lebt weiterhin im Nachbarort Berkel-Enschot – nur rund 15 Kilometer und gut 15 Autominuten vom Rathaus in Waalwijk entfernt.
„Ich liebe dieses Amt, aber meine Familie noch mehr“, erklärte die parteilose Politikerin gegenüber der Regionalzeitung Brabants Dagblad. Ausems sieht eine deutliche Diskrepanz zwischen dem Buchstaben und dem Sinn des Gesetzes: Sie sei im Ort durchgehend präsent und eng mit der Bürgerschaft verbunden.
Mögliche Schlupflöcher wie eine Scheinadresse oder eine Zweitwohnung schloss sie kategorisch aus. Die Vorschrift hält sie für reformbedürftig, da strenge Wohnsitzauflagen fähige Fachkräfte von Spitzenämtern in der Verwaltung fernhalten könnten.

Waalwijk liegt in der Provinz Nordbrabant in den südlichen Niederlanden.
Vergleichbare Regeln in Deutschland
In Deutschland wird das Thema Wohnsitz über das jeweilige Landesrecht geregelt, was zu unterschiedlichen Vorschriften je nach Bundesland und Status führt.
Unterschiede zwischen Haupt- und Ehrenamt
Für ehrenamtliche Bürgermeister und Mandatsträger auf kommunaler Ebene verlangen zahlreiche Bundesländer, darunter Mecklenburg-Vorpommern, einen festen Wohnsitz im Wahlgebiet.
Bei hauptamtlichen Rathauschefs gelten teils offenere Regelungen. In Bayern können berufsmäßige Bürgermeister und Landräte selbst dann antreten, wenn sie außerhalb des Wahlkreises oder sogar außerhalb Deutschlands wohnen.
Nach Amtsantritt greift in Bayern allerdings eine gesetzliche Pflicht zur Wohnsitznahme: Beamte auf Zeit müssen ihre Wohnung so wählen, dass eine ordnungsgemäße Ausübung der Dienstgeschäfte gewährleistet bleibt.

