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Razzien in Hamburg-Wandsbek: Behörden schließen Shisha-Bars nach Kontrollen

Razzien in Hamburg-Wandsbek: Behörden schließen Shisha-Bars nach Kontrollen Aktuelle News

Razzien in Hamburg-Wandsbek: Behörden schließen Shisha-Bars nach Kontrollen

Die sogenannte „Shisha-Meile“ im Hamburger Bezirk Wandsbek steht weiterhin im Fokus der Ermittlungsbehörden. Bei wiederkehrenden Verbundeinsätzen stellen Polizei, Zoll und das Bezirksamt gravierende Missstände fest.

Polizei, Zoll und Mitarbeiter des Bezirksamts rücken im September 2025 zu einem gemeinsamen Kontrolleinsatz aus. Ziel ist eine Shisha-Bar in der Wandsbeker Chaussee.
Polizei, Zoll und Mitarbeiter des Bezirksamts bei einem gemeinsamen Kontrolleinsatz an einer Shisha-Bar in der Wandsbeker Chaussee.

Die Kontrollmaßnahmen führten in mehreren Fällen zu unmittelbaren Konsequenzen für die Betreiber. Einzelne Shisha-Bars mussten ihren Betrieb nach den behördlichen Überprüfungen vorübergehend einstellen.

Regelmäßige Kontrollen decken wiederholt Mängel auf

Entlang der Wandsbeker Chaussee und im angrenzenden Stadtteil Eilbek reihen sich zahlreiche Shisha-Bars aneinander. Die hohe Dichte an Lokalen sorgt seit längerer Zeit für ein verstärktes Aufkommen von Kontrollen durch die Ordnungsbehörden.

Im Rahmen der Verbundeinsätze überprüfen die Einsatzkräfte systematisch den Spielerschutz, den Brandschutz sowie die Einhaltung gewerberechtlicher und steuerlicher Vorschriften. Häufig führen Verstöße gegen baurechtliche Auflagen oder Mängel an den Abluftanlagen zum Einschreiten der Behörden.

Gemeinsames Vorgehen der Behörden

Die Einsätze werden als behördenübergreifende Kooperationen koordiniert. Das Bezirksamt Wandsbek arbeitet hierbei eng mit Beamten der Hamburger Polizei und Ermittlern des Hauptzollamts zusammen.

Der Zoll konzentriert sich bei den Razzien primär auf unversteuerten Tabak sowie den Verdacht auf Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße. Das Bezirksamt prüft parallel lebensmittelrechtliche Bestimmungen, den Kohlenmonoxid-Schutz für Gäste und Personal sowie die ordnungsgemäße Genehmigung von Spielautomaten.

Wurden bei den Prüfungen akute Sicherheitsmängel oder erhebliche Gesetzesverstöße festgestellt, versiegelten die Behörden die Zugänge und untersagten den weiteren Ausschank und Betrieb bis zur vollständigen Behebung der Mängel.