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Recht auf Reparatur: 80 Prozent der Smartphones mit unvollständigem Reparaturlabel

Nahaufnahme eines geöffneten Smartphones bei einer Reparatur Aktuelle News

Transparenz bei der Reparaturfähigkeit von Smartphones bleibt die Ausnahme.

Defizite bei der Kennzeichnung von Mobilgeräten

Beim Recht auf Reparatur hinkt die praktische Umsetzung im Handel weiter hinterher. Eine Untersuchung zeigt erhebliche Lücken bei der Auszeichnung von Smartphones.

Vier von fünf Geräten weisen kein vollständiges Reparaturlabel auf. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten vor dem Kauf oft nur unzureichende Informationen darüber, wie einfach sich ein Gerät instand setzen lässt.

Mangelhafte Transparenz für Verbraucher

Die Kennzeichnung soll Aufschluss über Kriterien wie die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Demontierbarkeit und Reparaturanleitungen geben. In der Praxis fehlen diese Angaben jedoch bei rund 80 Prozent der geprüften Modelle.

Hersteller und Händler sind verpflichtet, standardisierte Angaben bereitzustellen. Viele Produkte kommen dennoch ohne die erforderlichen Detailübersichten auf den Markt.

Fehlende Pflichtangaben und unvollständige Dokumente

Besonders häufig fehlen konkrete Hinweise zur Beschaffung von Originalersatzteilen und den dafür benötigten Spezialwerkzeugen. Auch Angaben zur Dauer von Software-Updates sind oft unvollständig hinterlegt.

Verbraucherschützer fordern daher eine strengere Überwachung der bestehenden Vorgaben, um die Langlebigkeit von Elektronikgeräten messbar zu erhöhen.