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Rente ab 17 Jahren: Warum die Ausbildungsplatzsuche für die 35 Pflichtjahre zählt

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Das Grundprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung basiert auf Beiträgen aus dem Erwerbseinkommen. Wer arbeitet, zahlt ein und sammelt Rentenpunkte für das spätere Alter. Allerdings wirken sich auch Zeiten ohne Erwerbstätigkeit direkt auf das Rentenkonto aus.

Wer auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist und sich bei der Agentur für Arbeit meldet, sichert sich sogenannte Anrechnungszeiten. Diese Phasen zählen im Rentenverlauf mit, obwohl in diesem Zeitraum kein Geld in die Rentenkasse fließt.

Ausbildungsplatzsuche: Feste Altersgrenzen entscheiden

Für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 17 und 25 Jahren gilt die Ausbildungsplatzsuche als Anrechnungszeit. Voraussetzung ist, dass die Suche offiziell bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet ist und mindestens einen vollen Kalendermonat andauert.

Ab dem 25. Geburtstag greift eine strengere Regelung: Die Phase der Suche wird ab diesem Zeitpunkt nur dann berücksichtigt, wenn davor bereits eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder eine beitragspflichtige selbstständige Tätigkeit vorlag.

Bedeutung für die 35-jährige Wartezeit

Anrechnungszeiten gehören zu den beitragsfreien Zeiten in der Rentenversicherung. Sie erhöhen den monatlichen Auszahlungsbetrag meist nicht direkt, sind aber entscheidend für die Erfüllung von Mindestversicherungszeiten.

Rente ab 17 Jahren: Warum die Ausbildungsplatzsuche für die 35 Pflichtjahre zählt

Besonders relevant sind diese Abschnitte für die Wartezeit von 35 Jahren, die für die Altersrente für langjährig Versicherte erforderlich ist. Lücken im Versicherungsverlauf können dazu führen, dass dieser Rentenanspruch verfällt oder sich der Rentenbeginn nach hinten verschiebt.

Typische Phasen für Anrechnungszeiten

  • Zeiten von Arbeitsunfähigkeit, längerer Krankheit und medizinischer Rehabilitation
  • Schwangerschaft und gesetzliche Mutterschutzfristen
  • Gemeldete Arbeitslosigkeit
  • Schulbesuch, Fachschulen und Hochschulstudium ab dem 17. Lebensjahr

Versicherungsverlauf kontrollieren und Kontenklärung nutzen

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Versicherte können ihren aktuellen Versicherungsverlauf jederzeit über das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung einsehen. Dort sind alle gemeldeten Beitrags- und Anrechnungszeiten chronologisch aufgelistet.

Fehlen Ausbildungs- oder Schulzeiten, lässt sich dies über eine Kontenklärung korrigieren. So muss beispielsweise der Besuch eines Gymnasiums oder einer Berufsoberschule ab dem 17. Geburtstag bis zum Zeugnisdatum lückenlos als Schulausbildung im Datensatz erfasst sein.