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Rente aus 3 Ländern: 69-Jährige muss 1.626 Euro Steuern nachzahlen

Rentenbescheide und Steuerunterlagen mit Taschenrechner Aktuelle News

Grenzüberschreitende Rentenbezüge führen oft erst im Nachhinein zu Steuerforderungen.

Ein Berufsleben in mehreren europäischen Ländern kann im Alter unerwartete Kosten nach sich ziehen. Eine 69-jährige Rentnerin sieht sich derzeit mit einer Steuerforderung von 1.626 Euro für das Steuerjahr 2024 konfrontiert.

Die Seniorin bezieht monatlich rund 1.675 Euro aus Belgien und den Niederlanden, ergänzt durch unregelmäßige Zahlungen aus Italien. Da die zuständigen Rentenversicherungsträger ihre Auszahlungen steuerlich nicht miteinander abgleichen, fordert das Finanzamt die fälligen Abgaben nachträglich ein.

Fehlender Abgleich der Rentenkassen

Die 69-jährige Ina muss die geforderte Summe nun in monatlichen Raten begleichen. Gegenüber dem belgischen Portal „HLN“ gab sie an, durch die Nachzahlung über keinerlei finanziellen Spielraum für Ersparnisse mehr zu verfügen.

Da ihre reguläre Rente niedrig ausfällt, bezieht sie ergänzend eine staatliche Einkommensgarantie. Diese finanzielle Unterstützung ist an strenge Bedingungen geknüpft, zu denen unter anderem ein Verbot längerer Auslandsaufenthalte gehört.

Rente aus 3 Ländern: 69-Jährige muss 1.626 Euro Steuern nachzahlen

Regelungen bei zwischenstaatlichen Rentenansprüchen

Das Problem betrifft Arbeitnehmer im gesamten europäischen Raum. Wer während seiner Erwerbsbiografie in verschiedenen Staaten tätig war, erwirbt in der Regel in jedem dieser Länder separate Rentenansprüche.

Zusammenrechnung von Versicherungszeiten

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung greifen für die Anerkennung von Beitragszeiten entweder das EU-Recht oder bilaterale Sozialversicherungsabkommen. Die Regelungen bestimmen, welche Zeiten für den Rentenanspruch addiert werden können.

Wer beispielsweise in Deutschland, Frankreich, Irland und den USA gearbeitet hat, kann europäische Zeiten nach EU-Recht bündeln oder deutsche und US-amerikanische Zeiten über das deutsch-amerikanische Abkommen anrechnen lassen. Eine kombinierte Gesamtanrechnung aller vier Staaten über verschiedene Abkommen hinweg ist rechtlich ausgeschlossen.