Rente erst mit 68 oder 70: Neue Modellrechnung zeigt Altersgrenzen ab Jahrgang 1965
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Die gesetzliche Regelaltersgrenze soll ab 2032 an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden.
Die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre bis zum Jahr 2031 ist gesetzlich verankert. Für die Zeit danach stehen nun konkrete Pläne für eine weitere Erhöhung im Raum.
Vorschläge der Rentenkommission sehen vor, die Regelaltersgrenze ab dem Jahr 2032 schrittweise über das 67. Lebensjahr hinaus anzuheben. Dies betrifft alle Beschäftigten der Geburtsjahrgänge ab 1965.
Die 2:1-Regel: Wie das Rentenalter künftig steigen soll
Hintergrund der geplanten Anpassung ist die statistisch wachsende Lebenserwartung. Um die Rentenkassen zu stabilisieren, soll eine feste Formel greifen.
Vorgesehen ist dabei ein Mechanismus nach dem Verhältnis zwei zu eins: Gewinnt die Bevölkerung ein Jahr an Lebenserwartung hinzu, werden acht Monate davon der Arbeitsphase zugerechnet und vier Monate dem Rentenbezug.

- Startzeitpunkt: Das Modell soll ab 2032 greifen, beginnend mit dem Jahrgang 1965.
- Dynamik: Nach aktuellen Datenwerten steigt das Eintrittsalter um etwa sechs Monate pro Jahrzehnt.
- Planungssicherheit: Die exakte Altersgrenze soll für die jeweiligen Jahrgänge mindestens fünf Jahre vor Rentenbeginn verbindlich feststehen.
Modellrechnung: Wann welcher Jahrgang in den Ruhestand geht
Ein fertiges Gesetz gibt es bislang nicht, doch Berechnungen der Kommission zeigen bereits die voraussichtlichen Stufen für die kommenden Jahrzehnte.
Schrittweiser Anstieg bis zur Rente mit 70
Während Beschäftigte der Jahrgänge 1965 und 1966 voraussichtlich mit 67 Jahren und einem Monat in Rente gehen können (in den Jahren 2032 und 2033), verschiebt sich die Grenze für spätere Generationen deutlich nach hinten.
- Jahrgang 1974: Regelaltersgrenze bei 67 Jahren und 6 Monaten (Eintritt 2041)
- Jahrgang 1984: Regelaltersgrenze bei 68 Jahren (Eintritt 2052)
- Jahrgang 1994: Regelaltersgrenze bei 68 Jahren und 6 Monaten (Eintritt 2062)
- Jahrgang 2004: Regelaltersgrenze bei 69 Jahren (Eintritt 2073)
- Jahrgang 2014: Regelaltersgrenze bei 69 Jahren und 6 Monaten (Eintritt 2083)
- Jahrgang 2024: Regelaltersgrenze bei 70 Jahren (Eintritt 2094)
Die Umsetzung dieser Vorschläge ist Teil eines Maßnahmenpakets, mit dem das deutsche Rentensystem langfristig an den demografischen Wandel angepasst werden soll.
