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Rente vor 67: Bis zu 14,4 Prozent Einbußen drohen – so lassen sich Abschläge vermeiden

Die Grünen wollen die Rente mit 63 reformieren Aktuelle News

Die Reformen rund um die Altersgrenzen und den vorzeitigen Rentenbeginn stehen im Fokus der Sozialpolitik.

Für alle Jahrgänge ab 1964 liegt das reguläre Eintrittsalter für die Rente bei 67 Jahren. Wer früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden möchte, zahlt häufig einen spürbaren Preis: Jeder vorzeitig in Anspruch genommene Monat mindert die Rente lebenslang um 0,3 Prozent.

Trotz dieser Abschläge gibt es gesetzliche Regelungen und Gestaltungsspielräume, mit denen sich der Rentenübergang optimieren lässt.

Abschlagsfrei mit 45 Beitragsjahren

Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren können als besonders langjährig Versicherte ohne Abzüge vor der Regelaltersgrenze aufhören. Für den Geburtsjahrgang 1964 bedeutet dies einen abschlagsfreien Ruhestand mit 65 Jahren.

Auf diese Wartezeit werden neben Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung auch rentenversicherungspflichtige Minijobs sowie Kindererziehungszeiten angerechnet. Eine Ausnahme gilt beim Arbeitslosengeld I: Zeiten des Leistungsbezugs in den letzten 24 Monaten vor Rentenstart zählen in der Regel nicht mit, es sei denn, der Grund war eine Insolvenz oder vollständige Betriebsaufgabe.

Die Grünen wollen die Rente mit 63 reformieren
Die Grünen wollen die Rente mit 63 reformieren.

Wer im Jahr 2026 das 63. Lebensjahr vollendet, muss trotz langer Erwerbsbiografie bis zu einem Alter von 64 Jahren und 10 Monaten warten, um diesen Weg nutzen zu können.

Abschläge ausgleichen und Hinzuverdienst nutzen

Bereits ab 35 Versicherungsjahren ist ein vorzeitiger Rentenbeginn ab 63 Jahren möglich. In diesem Fall müssen Versicherte jedoch Kürzungen von bis zu 14,4 Prozent hinnehmen.

Diese Kürzungen können ab dem 50. Lebensjahr ganz oder teilweise durch Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung ausgeglichen werden. Der Preis für einen Rentenpunkt lag im Jahr 2025 bei rund 9.392 Euro.

Unbegrenzter Hinzuverdienst im Vorruhestand

Seit 2023 existiert bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Rentner können parallel weiterarbeiten, ohne dass ihr Rentenanspruch gekürzt wird.

Bei einer Bruttorente von 1.300 Euro verbleiben nach einem maximalen Abschlag von 14,4 Prozent monatlich 1.112,80 Euro. Dafür fließen diese Beträge bis zu vier Jahre früher auf das Konto, während parallel ein reguläres Gehalt bezogen werden kann.

Kontenklärung und wichtige Antragsfristen

Lücken im Rentenkonto führen direkt zu geringeren Auszahlungen. Eine Kontenklärung schließt fehlende Zeiten, etwa durch die Anerkennung von Kindererziehungszeiten.

Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden bis zu 30 Monate angerechnet. Bei Geburten ab 1992 sind es bis zu 36 Monate, die zusätzliche Entgeltpunkte einbringen.

Auch das richtige Timing bei der Antragstellung entscheidet über finanzielle Verluste. Rentenberater Peter Knöppel empfiehlt, den Rentenantrag mindestens sechs Monate vor dem geplanten Ausstiegstermin einzureichen, um Verzögerungen und fehlerhafte Krankenversicherungsbeiträge zu vermeiden.