Rund 80 Fälle allein in Sachsen-Anhalt: Ukrainische Soldaten fliehen aus Bundeswehr-Ausbildung
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Auf deutschen Truppenübungsplätzen wurden bereits zehntausende ukrainische Soldaten geschult.
Wolodymyr Schulgin sollte in Deutschland für den Fronteinsatz trainiert werden. Statt an die Front führte sein Weg jedoch in die Flucht: Nach Misshandlungen durch einen Vorgesetzten auf dem Truppenübungsplatz Altengrabow und anschließenden Drohungen setzte sich der Ukrainer nach einem Klinikaufenthalt in Berlin ab.
In Magdeburg fand Schulgin schließlich Zuflucht bei seiner Familie. Seine Begründung ist eindeutig: Er wolle weder töten noch im Krieg sterben.
Hunderte Rekruten verlassen deutsche Truppenübungsplätze
Der Fall Schulgin ist kein Einzelfall. Mindestens zehn ukrainische Rekruten berichteten gegenüber der Wochenzeitung „Zeit“ von ihrer Flucht von deutschen Militärgeländen im laufenden Jahr.
Seit 2022 beteiligt sich die Bundeswehr an der EU-Mission EUMAM Ukraine, in deren Rahmen bereits rund 29.000 ukrainische Soldaten an westlichen Waffensystemen ausgebildet wurden. Das Bundesverteidigungsministerium räumte ein, dass sich Soldaten während dieser Lehrgänge „vereinzelt“ eigenmächtig entfernt hätten.
Zahlen aus den Bundesländern zeichnen ein deutlicheres Bild: Allein in Sachsen-Anhalt registrierte das dortige Innenministerium rund 80 geflohene Soldaten. Deutschlandweit ist von mehreren Hundert Fällen die Rede.
Härtere Mobilisierung und wachsende Erschöpfung
Die Gründe für das unerlaubte Fernbleiben sind vielfältig. Die Männer nennen Überlastung, schlechte Behandlung vor Ort, familiäre Verpflichtungen und massive Vorbehalte gegen die Einberufungspraxis in ihrer Heimat.
Während zu Beginn des EUMAM-Programms vor allem erfahrene Verbände entsandt wurden, rekrutiert Kiew inzwischen überwiegend unausgebildete und zwangsmobilisierte Männer. Freiwillige Meldungen sind selten geworden.

Auch in der Ukraine selbst wächst das Problem rapide: Nach ukrainischen Angaben sind seit Kriegsbeginn mindestens 60.000 Soldaten desertiert. Gegen etwa 250.000 Armeeangehörige laufen Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Verlassens der Truppe.
Rechtliche Folgen und ungeklärter Schutzstatus
Nach Artikel 408 des ukrainischen Strafgesetzbuchs drohen Soldaten bei Desertion unter Kriegsrecht Freiheitsstrafen zwischen fünf und zwölf Jahren. Für die Verfolgung dieser Taten sieht sich die Bundeswehr nicht in der Verantwortung, da die Rekruten formal Angehörige der ukrainischen Streitkräfte bleiben.
Kaum Aussicht auf reguläres Asyl
Ein dauerhafter Verbleib in Deutschland ist juristisch äußerst schwierig. Die bloße Weigerung, im Krieg zu kämpfen, begründet nach internationalem Recht keinen automatischen Asylanspruch.
Der Migrationsrechtler Winfried Kluth stuft die Chancen auf regulären Flüchtlingsschutz als minimal ein. Erschöpfung oder persönliche Furcht vor Fronteinsätzen stellen laut geltender Rechtsprechung keine politischen Verfolgungsgründe dar.
Umstritten bleibt der vorübergehende Schutz nach Paragraph 24 des Aufenthaltsgesetzes. Während das Bundesinnenministerium Ausbildungsrekruten diesen Status verwehren will, verweisen Rechtsgutachter darauf, dass die entsprechende Richtlinie bislang keinen pauschalen Ausschluss für desertierte Soldaten vorsieht.
