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Schiffsreise auf Spitzbergen: Tourist zahlt 4.500 Euro Bußgeld wegen Eisbär-Störung

Ein Eisbär in der arktischen Landschaft von Spitzbergen. Aktuelle News

Auf Spitzbergen gelten strenge Naturschutzregeln zum Schutz der arktischen Tierwelt.

Teurer Lärm: Tourist stört schlafenden Eisbären

Auf dem norwegischen Archipel Spitzbergen hat eine unüberlegte Aktion für einen Reisenden ein kostspieliges Nachspiel. Ein Tourist wurde mit einem Bußgeld von 50.000 norwegischen Kronen – umgerechnet etwa 4.567 Euro – belegt, weil er mit dem Nebelhorn eines Schiffes einen schlafenden Eisbären geweckt hatte.

Der Vorfall ereignete sich Anfang August, als das Schiff einen Fjord im Nordwesten von Spitzbergen passierte. Gouverneur Lars Fause bestätigte den Vorfall gegenüber der BBC: Nachdem die Besatzung den am Ufer schlafenden Bären entdeckt hatte, betätigte ein Reisender das Nebelhorn. Das Tier wurde aus dem Schlaf gerissen und verließ daraufhin den Ort.

Strenge Gesetze zum Schutz der Arktis

Das Bußgeld basiert auf dem Naturschutzrecht des Archipels. Auf Spitzbergen ist es streng verboten, Eisbären „unnötig zu stören, anzulocken oder zu verfolgen“. Die Tiere stehen dort bereits seit 1972 unter besonderem Schutz.

Das Svalbard-Umweltgesetz verpflichtet Reisende dazu, sich so zu verhalten, dass die heimische Tierwelt – dazu gehören neben Eisbären auch Robben, Wale, Rentiere und Polarfüchse – nicht beeinträchtigt wird. Eine wissenschaftliche Zählung im Jahr 2015 ergab einen Bestand von rund 250 Eisbären auf dem Archipel.

Schiffsreise auf Spitzbergen: Tourist zahlt 4.500 Euro Bußgeld wegen Eisbär-Störung

Kein Einzelfall bei Tierstörungen

Die Behörden auf Spitzbergen greifen bei Verstößen gegen das Umweltgesetz konsequent durch. Es ist nicht das erste Mal, dass Besucher für die Störung von Wildtieren zur Kasse gebeten werden.

Erst im Jahr 2024 musste ein Tourist ein Bußgeld in Höhe von 11.500 Kronen – rund 1.000 Euro – zahlen, nachdem er einem Walross zu nahe gekommen war.