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Sichtschutz im Garten: Was beim Zaunbau rechtlich wirklich erlaubt ist

Ein moderner Sichtschutzzaun in einem privaten Garten. Ratgeber & Tipps

Ein Sichtschutzzaun dient der Privatsphäre, muss aber rechtliche Grenzen einhalten.

Ein Sichtschutzzaun ist die ideale Lösung für mehr Privatsphäre im eigenen Garten. Doch bevor der erste Pfosten gesetzt wird, sollten Eigentümer die geltenden Bauvorschriften prüfen. Nicht jeder Zaun, der gefällt, ist rechtlich zulässig.

Die Zwei-Meter-Regel als Orientierung

Sichtschutzzäune gelten baurechtlich als Einfriedungen. Wie Rechtsanwältin Nicole Mutschke erläutert, dürfen solche Zäune in den meisten Bundesländern bis zu einer Höhe von zwei Metern ohne explizite Baugenehmigung errichtet werden.

Wird diese Höhe überschritten, ist in der Regel ein behördliches Genehmigungsverfahren notwendig. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass Nachbargrundstücke nicht unverhältnismäßig verschattet werden, die Sicht im Straßenverkehr erhalten bleibt und das Ortsbild gewahrt wird.


Ein Sichtschutzzaun im Garten.

Bebauungspläne und örtliche Vorschriften

Die Zwei-Meter-Grenze ist lediglich ein allgemeiner Richtwert. In vielen Kommunen existieren Bebauungspläne, die deutlich strengere Vorgaben zur Höhe, zum verwendeten Material oder zur optischen Gestaltung enthalten können.

Besondere Vorsicht ist in Gebieten mit Denkmalschutz geboten, wo zusätzliche Anforderungen gelten. Wer sich über diese Vorgaben hinwegsetzt, riskiert nicht nur hohe Bußgelder, sondern kann im schlimmsten Fall dazu gezwungen werden, die bauliche Anlage wieder zu entfernen oder kostspielig umzubauen.

Sichtschutz im Garten: Was beim Zaunbau rechtlich wirklich erlaubt ist

Besondere Regeln an Straßen und Ecken

An Straßenseiten, in Vorgärten oder an Grundstücksecken gelten häufig restriktivere Regeln als im geschützten Innenbereich. Hier steht die Verkehrssicherheit an erster Stelle. Damit Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger nicht gefährdet werden, liegt die zulässige Höhe an Ausfahrten und Straßenecken oft bei lediglich 80 Zentimetern.

Grenzabstände und nachbarschaftliche Absprachen

Wird der Zaun direkt auf der Grundstücksgrenze errichtet, sind weitere Aspekte zu berücksichtigen. Als Faustregel für Grenzbebauungen nennt Mutschke eine Höhe von 1,20 Metern, wobei hier die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer variieren können.

Ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestabstand zur Grundstücksgrenze existiert zwar nicht, doch der Zaun darf keinesfalls auf das Nachbargrundstück ragen. Um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, das Vorhaben vorab mit dem Nachbarn zu besprechen. Wer sich über Kosten, Höhe und die zukünftige Pflege einig ist, schont das nachbarschaftliche Verhältnis nachhaltig.