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Steuerberatung ab September: Diese 3 neuen Fristen und Gebührenregeln kosten sonst bis zu 500 Euro

Ein Taschenrechner, Steuerformulare und ein Stift liegen auf einem Schreibtisch Aktuelle News

Wer die neuen Vorgaben ab September verschläft, riskiert empfindliche Zuschläge beim Finanzamt.

Ab September greifen bei der Steuerberatung und den Abgabefristen entscheidende neue Vorgaben, die bei Missachtung Verspätungszuschläge von bis zu 500 Euro und mehr nach sich ziehen können. Wer seine Unterlagen jetzt nicht rechtzeitig ordnet oder wichtige Absprachen mit der Kanzlei verpasst, zahlt schnell unnötig drauf.

Das Finanzamt zieht die Daumenschrauben wieder spürbar an. Nach den langen Sonderregeln der vergangenen Jahre gelten nun schrittweise wieder die gewohnten, strikten Zeitpläne.

Welche Fristen gelten jetzt für die Steuererklärung?

Haben Sie Ihre Steuererklärung bisher selbst gemacht, war der 2. September der entscheidende Stichtag für das vergangene Steuerjahr. Wer diese Frist verpasst hat, sollte jetzt extrem schnell handeln.

Sobald Sie eine Kanzlei für Steuerberatung einschalten, verlängert sich Ihre Frist deutlich. Allerdings verlangen die Finanzämter mittlerweile deutlich früher detaillierte Zwischenberichte von den Beratern.

Legen Sie die Hände also nicht zu früh in den Schoß. Kanzleien müssen ihre Mandate jetzt enger takten und fordern Belege viel früher an als in den Vorjahren.

Was ändert sich bei den Kosten für die Steuerberatung?

Viele Kanzleien passen ihre Honorare an die gestiegenen bürokratischen Anforderungen an. Vor allem die Digitalisierung und neue Nachweispflichten sorgen für zusätzliche Arbeitsschritte.

Wer noch ungeordnete Papierbelege in einem Schuhkarton abgibt, muss ab sofort mit spürbaren Sondergebühren rechnen. Die digitale Vorbereitung durch den Mandanten wird quasi zur Pflicht, um Geld zu sparen.

Kanzleien nutzen vermehrt standardisierte Schnittstellen. Wer hier nicht mitzieht, zahlt für den manuellen Mehraufwand der Steuerfachangestellten kräftig mit.

Welche Pflichten kommen auf Selbstständige und Vermieter zu?

Besonders für Selbstständige, Freiberufler und Vermieter starten im September wichtige Vorbereitungen für die kommenden Steuerjahre. Das betrifft vor allem den elektronischen Datenaustausch und die Einführung der E-Rechnung.

Steuerberater sind verpflichtet, ihre Mandanten frühzeitig auf die technischen Umstellungen einzuschwören. Wer hier pennt, riskiert ab Jahresbeginn Probleme beim Vorsteuerabzug.

Schritt-für-Schritt: So sparen Sie jetzt bares Geld bei Ihrem Berater

Mit wenigen Handgriffen reduzieren Sie die Arbeitszeit Ihrer Kanzlei und senken die Rechnung deutlich.

  • Belege vorsortieren: Trennen Sie private Ausgaben strikt von geschäftlichen oder werbungskostenrelevanten Posten.
  • Digital einreichen: Nutzen Sie die Apps und Portale Ihrer Kanzlei, statt Papierstapel per Post zu versenden.
  • Rückfragen bündeln: Schreiben Sie Fragen gesammelt in einer E-Mail auf, anstatt wegen jeder Kleinigkeit anzurufen.
  • Fristen schriftlich fixieren: Vereinbaren Sie mit Ihrem Berater ein festes Datum, bis wann alle Unterlagen komplett vorliegen müssen.

Warum droht jetzt schneller ein Verspätungszuschlag?

Das Finanzamt berechnet Verspätungszuschläge inzwischen vollautomatisch. Pro angefangenem Monat Verspätung werden mindestens 25 Euro fällig – oft sogar deutlich mehr, abhängig von der Steuerschuld.

Sollten Sie merken, dass Sie oder Ihre Kanzlei die Frist nicht halten können, müssen Sie sofort einen offiziellen Fristverlängerungsantrag stellen. Eine einfache E-Mail mit nachvollziehbarer Begründung reicht meistens schon aus, um teure Strafen abzuwenden.