Steuererklärung im September: Warum Ihnen ab dem 2. September mindestens 25 Euro Strafe drohen
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Wer die Abgabefrist im September verpasst, muss mit teuren Zuschlägen vom Finanzamt rechnen.
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, spürt im September oft den Druck der Finanzämter ganz besonders. Läuft die offizielle Frist am 2. September ab, verlangt der Fiskus für jeden verspäteten Monat automatisch einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro.
Doch keine Panik: Mit den richtigen Kniffen lässt sich das drohende Bußgeld auch in letzter Sekunde noch abwenden oder die Frist sogar legal verlängern.
Wer muss die Steuererklärung im September wirklich abgeben?
Nicht jeder Steuerzahler in Deutschland muss zwingend pünktlich im September liefern. Die strenge Frist betrifft ausschließlich Personen, die der sogenannten Pflichtveranlagung unterliegen.
Das Finanzamt erwartet Ihre Unterlagen zwingend, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen vor allem verheiratete Paare mit der Steuerklassenkombination 3 und 5 sowie Personen mit mehreren Arbeitgebern gleichzeitig.
Haben Sie im betreffenden Steuerjahr Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld von über 410 Euro bezogen? Dann sind Sie ebenfalls zur Abgabe verpflichtet.
Auch Selbstständige, Gewerbetreibende und Vermieter kommen an der Pflichtabgabe im September nicht vorbei.
Was passiert, wenn Sie die September-Frist verpassen?
Lassen Sie das Datum einfach verstreichen, schlägt die bürokratische Maschinerie gnadenlos zu. Das Finanzamt hat bei Pflichtabgaben kaum noch Ermessensspielraum.
Der gesetzliche Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro angefangenem Monat. Wer die Abgabe monatelang verschleppt, zahlt also schnell dreistellige Summen allein an Strafgebühren.
Im schlimmsten Fall droht eine offizielle Steuerschätzung. Das Finanzamt schätzt Ihr Einkommen dabei fast immer zu Ihren Ungunsten, was zu saftigen Nachforderungen führt.
Frist verpasst? So holen Sie jetzt noch mehr Zeit heraus
Sitzt Ihnen der Kalender im Nacken, können Sie aktiv werden, bevor der Mahnbrief im Briefkasten liegt. Die Beamten im Finanzamt sind oft verständnisvoller, als die meisten Menschen glauben.
Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie eine Fristverlängerung
- Schritt 1: Öffnen Sie Ihr Postfach bei ELSTER oder verfassen Sie ein formloses, schriftliches Schreiben an Ihr zuständiges Finanzamt.
- Schritt 2: Nennen Sie Ihre Steuernummer und formulieren Sie eine kurze, nachvollziehbare Begründung wie eine längere Krankheit, fehlende Unterlagen von Banken oder unvorhergesehene berufliche Belastung.
- Schritt 3: Schlagen Sie direkt ein realistisches neues Abgabedatum vor, meist reichen vier bis sechs zusätzliche Wochen völlig aus.
- Schritt 4: Reichen Sie den Antrag unbedingt ein, bevor die eigentliche Frist abläuft, um automatische Mahnläufe zu stoppen.
Wann gilt die September-Frist überhaupt nicht für Sie?
Gehören Sie zu den klassischen Angestellten ohne Nebeneinkünfte oder steuerliche Besonderheiten, gilt die September-Deadline für Sie in der Regel nicht. Sie geben Ihre Erklärung völlig freiwillig als sogenannte Antragsveranlagung ab.
Für die freiwillige Steuererklärung haben Sie ganze vier Jahre lang Zeit. Das lohnt sich fast immer, denn im Schnitt zahlt das Finanzamt über 1.000 Euro an Rückerstattung aus.
Ein weiterer beliebter Ausweg für alle Pflichtabgeber: Übergeben Sie Ihre Unterlagen an einen Steuerberater oder treten Sie einem Lohnsteuerhilfeverein bei. In diesem Fall verlängert sich Ihre Abgabefrist automatisch bis weit in das Folgejahr hinein.
