Steuerreform ab 2027: Bis zu 12.564 Euro Einkommen bleiben künftig komplett steuerfrei
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Die Bundesregierung plant umfassende Steuerentlastungen für kleine und mittlere Einkommen ab 2027.
Das Bundeskabinett hat ein milliardenschweres Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Nach den Plänen von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sollen Steuerzahler in Deutschland ab dem Jahr 2027 um rund zehn Milliarden Euro entlastet werden.
Der beschlossene Gesetzentwurf zielt vor allem auf Familien sowie kleine und mittlere Einkommen ab. Bevor die Neuerungen in Kraft treten können, muss der Bundestag das Gesetzespaket beraten und verabschieden.
Grundfreibetrag steigt schrittweise an
Zentraler Hebel der Steuerreform ist die Erhöhung des Grundfreibetrags. Dieser Betrag legt fest, bis zu welcher Höhe das zu versteuernde Einkommen vollkommen abgabenfrei bleibt.
Im Jahr 2026 liegt diese Grenze bei 12.348 Euro jährlich (1.029 Euro pro Monat). Für 2027 ist ein Anstieg um 216 Euro auf 12.564 Euro vorgesehen – damit bleiben monatlich 1.047 Euro steuerfrei. 2028 folgt eine weitere Anhebung um 336 Euro auf 12.900 Euro bzw. 1.075 Euro im Monat.
Unterschied zwischen Bruttogehalt und zvE
Maßgeblich für die Steuerbefreiung ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen (zvE). Von den gesamten Einnahmen werden vor der Berechnung Freibeträge, Werbungskosten und Sonderausgaben abgezogen.
Liegt das zvE nach allen Abzügen unter der gesetzlichen Freibetragsgrenze, fällt keine Einkommensteuer an. Davon profitieren insbesondere auch Rentner ohne nennenswerte Zusatzeinkünfte.

Höhere Freibeträge und mehr Kindergeld für Familien
Familien erhalten über mehrere Stellschrauben zusätzliche Entlastungen. Der Kinderfreibetrag klettert von derzeit 9.756 Euro zunächst auf 10.056 Euro im Jahr 2027 und anschließend auf 10.236 Euro für 2028.
Parallel dazu steigt das reguläre Kindergeld: Geplant ist eine Erhöhung auf 267 Euro pro Kind im Jahr 2027 sowie auf 272 Euro im Folgejahr.
Spitzensteuersatz verschiebt sich, Reichensteuer wird verschärft
Auch beim Tarifverlauf gibt es Anpassungen. Der reguläre Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift ab 2027 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.601 Euro.
Zur Gegenfinanzierung der Ausfälle sieht der Entwurf strengere Regeln für Spitzenverdiener und Arbeitgeber vor:
- Der bisherige Steuersatz von 45 Prozent setzt künftig bereits ab einem Einkommen von 250.000 Euro ein.
- Ein neuer Reichensteuersatz von 47 Prozent greift ab einer Schwelle von 280.000 Euro.
- Für Arbeitgeber steigen die Steuern im Bereich der Minijobs.
Ein Ausgleich der kalten Progression ist im aktuellen Entwurf noch nicht enthalten. Der dafür maßgebliche Progressionsbericht der Bundesregierung wird turnusgemäß im Herbst erwartet.
