Steuerreform ab 2027: Pauschalsteuer für Minijobs steigt auf 5 Prozent, Spitzensteuersatz erst ab 70.600 Euro
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Nach zehn Jahren im Minijob liegen die Rentenansprüche oft nur bei etwa 50 Euro monatlich.
Das Bundeskabinett hat die geplante Steuerreform auf den Weg gebracht. Die Maßnahmen sollen in zwei Stufen in den Jahren 2027 und 2028 wirksam werden und bringen zentrale Änderungen für Arbeitnehmer, Familien sowie Unternehmen mit sich.
Das Gesetzespaket setzt auf eine Entlastung unterer und mittlerer Einkommen, verlangt Beziehern von Spitzeneinkommen künftig jedoch höhere Abgaben ab. Zudem werden mehrere steuerliche Vergünstigungen gestrichen oder reduziert.
Pauschalsteuer für Minijobs klettert von zwei auf fünf Prozent
Eine der weitreichendsten Neuerungen betrifft geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Die von Arbeitgebern zu entrichtende Pauschalsteuer für Minijobs steigt von bislang zwei auf fünf Prozent.
Für Minijobber selbst bleibt die Beschäftigung formell steuerfrei. Da Arbeitgeber die Pauschalsteuer jedoch schon heute vertraglich auf Beschäftigte umlegen können, drohen in diesen Fällen Einbußen beim Nettolohn.
Nach 10 Jahren Minijob sind bei der Rente oft nur rund 50 Euro im Monat drin.
Spitzensteuersatz greift ab 2027 erst ab 70.600 Euro
Familien und Geringverdiener sollen durch eine Anhebung des Kindergelds sowie einen höheren Grundfreibetrag spürbar entlastet werden. Bis zu diesem Grenzbetrag bleibt das eigene Einkommen komplett steuerfrei.
Auch die Progressionszone wird verschoben. Der reguläre Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird ab 2027 erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 70.600 Euro fällig.
Zusätzliche Stufe mit 47 Prozent für Spitzeneinkommen
Sehr hohe Einkommen werden im Gegenzug stärker herangezogen. Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 280.000 Euro greift ab 2027 eine neue Stufe mit einem Steuersatz von bis zu 47 Prozent – zwei Prozentpunkte mehr als nach der bisherigen Reichensteuer.
Wirtschaft warnt vor Mehrbelastung für sieben Millionen Beschäftigte
Aus der Wirtschaft regt sich deutlicher Widerstand gegen die Reformpläne. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga kritisierte die Kostensteigerungen für Branchen mit hohem Anteil an flexiblen Arbeitskräften.
Zusätzlich steht eine generelle Beitragspflicht zur Rentenversicherung im Raum, die von der Rentenkommission der Bundesregierung empfohlen wurde. Über eine solche Pflicht für die bundesweit rund sieben Millionen Minijobber soll im Rahmen der Rentenreform im Herbst 2026 entschieden werden.

