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Strikte EU-Frist bis 2027: Kartenzahlung an Schnellladesäulen ab 50 kW wird Pflicht

Elektroauto lädt an Ladesäule Aktuelle News

Ein Elektrofahrzeug wird an einer Ladesäule aufgeladen.

Der Dschungel aus Lade-Apps, Kundenkonten und RFID-Karten an öffentlichen Stromtankstellen hat ein festes Ablaufdatum. Mit der EU-Verordnung Afir (Alternative Fuel Infrastructure Regulation) greifen verbindliche Vorgaben, die das Laden von Elektrofahrzeugen grundlegend vereinfachen sollen.

Elektroauto lädt an Ladesäule
Elektroauto lädt an einer öffentlichen Ladesäule.

Ende des App-Zwangs: Kartenzahlung wird Standard

Die größte Hürde im Alltag vieler E-Auto-Fahrer ist bisher das uneinheitliche Bezahlsystem. Brüssel schreibt daher die unkomplizierte Bezahlung per Debit- und Kreditkarte über physische oder kontaktlose POS-Terminals vor – ganz ohne vorherige Registrierung.

Für alle neu errichteten Ladepunkte mit einer Leistung von über 50 kW gilt diese Pflicht bereits seit April 2024. Bis zum 1. Januar 2027 müssen Betreiber nun auch alle vor diesem Stichtag installierten Schnellladesäulen entsprechend nachrüsten.

Ausnahmen für langsamere Ladestationen

Für Ladepunkte mit einer Ladeleistung von unter 50 kW greifen mildere Vorgaben. Hier bleibt ein digitales Bezahlsystem wie ein dynamischer QR-Code zulässig.

Bedingung ist jedoch auch hier: Der Bezahlvorgang über die Website des Betreibers muss direkt und ohne Zwang zu einem dauerhaften Nutzerkonto abgewickelt werden können.

Feste Ladekorridore alle 60 Kilometer

Neben dem Bezahlkomfort forciert die EU den Ausbau der Infrastruktur entlang der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-T). Bis zum 31. Dezember 2025 müssen auf den Hauptverkehrsachsen in beiden Fahrtrichtungen im Abstand von maximal 60 Kilometern Schnellladeparks stehen.

Jeder dieser Standorte muss eine Gesamtladeleistung von mindestens 600 kW aufweisen und mindestens einen Ladepunkt mit 150 kW bieten. Für schwere Nutzfahrzeuge gelten separate Vorgaben mit Ladeleistungen von mindestens 350 kW je Ladepunkt, die bis 2030 das gesamte Hauptnetz abdecken müssen.

Volle Preistransparenz vor dem Einstecken

Zusätzlich verpflichtet die Verordnung die Ladesäulenbetreiber (CPOs) zu lückenloser Preistransparenz. Die Kosten für den Ladevorgang – aufgeschlüsselt nach Kilowattstunden, Minuten oder Pauschalen – müssen vorab direkt am Display der Station ablesbar sein.

Gleichzeitig sind die Betreiber verpflichtet, aktuelle Standort-, Leistungs- und Belegungsdaten in Echtzeit bereitzustellen, damit Navigationssysteme und Routenplaner freie Stationen verlässlich anzeigen können.