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Terrorverdacht und Morddrohungen: Warum der Kölner Synagogen-Ausspäher auf freiem Fuß bleibt

Mohammed S., der als 17-Jähriger nach Deutschland kam. Aktuelle News

Mohammed S., ein 22-jähriger Afghane, ist seit Jahren im Visier der Sicherheitsbehörden.

Er posierte in Kampfmontur vor der Kamera, hob den „Tauhid-Finger“ – ein Symbol, das in extremistischen Kreisen als Dschihad-Bekenntnis missbraucht wird – und spähte eine Kölner Synagoge aus. Dennoch bleibt der 22-jährige Mohammed S. (Name geändert) auf freiem Fuß. Der Fall des jungen Afghanen offenbart erneut die schwierige Gratwanderung der Sicherheitsbehörden im Umgang mit radikalisierten „Prüffällen“.

Ermittlungen nach Synagogen-Ausspähung

Die Staatsschützer wurden aktiv, nachdem S. im Mai die Synagoge in der Kölner Roonstraße ausgekundschaftet haben soll. Bei der Auswertung seines Mobiltelefons fanden Ermittler nicht nur belastende Fotos in Kampfmontur, sondern auch KI-generierte Aufnahmen vor dem Kölner Dom sowie heruntergeladene Propaganda-Inhalte des „Islamischen Staates“ (IS).

Neben dem Verdacht auf Synagogen-Ausspähung deuten Chatverläufe auf einen illegalen Waffenhandel hin. Obwohl die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleitete, wurde kein Haftbefehl beantragt. Die Behörden stufen den Mann derzeit nicht als „Gefährder“ im Sinne der höchsten Risikokategorie ein, da dies enorme Ressourcen binden würde.

Eine Geschichte der Radikalisierung

Mohammed S. ist den Sicherheitsbehörden seit Jahren bekannt. Bereits 2021, im Alter von 17 Jahren, radikalisierte er sich über soziale Medien. Er bedrohte den islamkritischen Blogger Amed Sherwan mit dem Tode. Die Drohung untermauerte er mit einer Fotomontage, die den abgeschnittenen Kopf des Schriftstellers zeigte.

Das Amtsgericht Köln verurteilte ihn 2022 zu einem Präventionsprogramm. Ob der Besuch der Beratungsstelle „Wegweiser“ die Radikalisierung stoppte, ist unklar. Fest steht: Die polizeilichen Erkenntnisse über den Mann verdichteten sich seitdem stetig.

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Sexueller Missbrauch und blockierte Abschiebung

Neben dem religiös motivierten Extremismus steht S. wegen schwerer Straftaten im Fokus: Er wurde wegen sexueller Belästigung von Mitschülerinnen verwarnt. Zudem läuft ein Verfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs; er soll eine Minderjährige zum Oralverkehr gezwungen und dies gefilmt haben.

Trotz dieser Vorwürfe wird seine Abschiebung derzeit durch die Kölner Staatsanwaltschaft ausgebremst. Man wolle die Details aus dem laufenden Verfahren wegen Waffenhandels nicht durch eine Ausreiseverfügung offenbaren, so Oberstaatsanwalt Ulrich.

Dies führt zu einer paradoxen Situation: Der Mann, dessen Familie vor elf Jahren aufgrund der Unterstützung deutscher Einsatzkräfte in Afghanistan als „besonders schutzbedürftig“ aufgenommen wurde, genießt weiterhin seinen Aufenthaltsstatus – trotz einer langen Liste an schwerwiegenden strafrechtlichen Vorwürfen.