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Über 100.000 offene Haftbefehle: Gesuchte Personen beziehen weiter staatliche Grundsicherung

Symbolbild zur staatlichen Grundsicherung und Bürgergeld-Auszahlung in Deutschland Aktuelle News

Jobcenter erhalten bislang keine automatischen Daten über offene Haftbefehle von Antragstellern.

In Deutschland erhalten per Haftbefehl gesuchte Personen weiterhin ungehindert staatliche Grundsicherung. Obwohl sich Union und SPD vor zwei Monaten auf ein Ende dieser Praxis verständigten, fehlt bislang ein konkreter Umsetzungsplan.

Scharfe Kritik an schleppender Umsetzung

In der Bundesrepublik liegen derzeit mehr als 100.000 offene Haftbefehle vor. Wie viele der gesuchten Personen Bürgergeld oder andere Formen der Grundsicherung beziehen, ist statistisch nicht erfasst.

Unionspolitiker Günter Krings kritisierte die Verzögerungen gegenüber der „Rheinischen Post“ deutlich. Er zeigte sich entsetzt darüber, dass das Arbeitsministerium die Reform nicht zügig vorantreibe: „Wer per Haftbefehl gesucht wird und sich vor dem Staat versteckt, darf keinen Cent mehr vom Staat erhalten.“

Eigentlich sollte bereits im Juli ein konkreter Plan vorgelegt werden, um die Zahlungen an flüchtige Personen rechtssicher zu stoppen. Laut Krings dürfe sich die Bundesregierung bei dieser Problematik nicht hinter dem Datenschutz verstecken.

Fehlender Datenaustausch zwischen Justiz und Jobcentern

Das Hauptproblem liegt im mangelnden Informationsfluss: Die für die Auszahlung zuständigen Jobcenter erfahren in der Regel nicht, ob gegen Antragsteller ein Haftbefehl vorliegt.

Über 100.000 offene Haftbefehle: Gesuchte Personen beziehen weiter staatliche Grundsicherung

Datenschutz als Hürde

Um die Zahlungen einzustellen, müssen die Behörden künftig Daten direkt miteinander abgleichen dürfen. Die Bundesregierung muss dafür gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen, die den Informationsaustausch ermöglichen und gleichzeitig den Vorgaben des Datenschutzes genügen.

Neuregelung lässt bis Ende 2026 auf sich warten

Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums wird derzeit gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium an einem entsprechenden Aktionsplan gearbeitet. Ein fester Kabinettstermin steht bislang nicht fest.

Ein Sprecher des Arbeitsministeriums bestätigte, dass die Umsetzung der neuen Gesetzgebung weiterhin erst bis Ende 2026 angestrebt wird.