Verbrennungen 2. Grades: US-Kunden verklagen Mercedes wegen überhitzter AMG-Sitzlogos
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Ein metallisches AMG-Emblem im Fahrzeugsitz steht im Zentrum einer Klage in den USA.
Ein metallisches AMG-Logo auf den Fahrzeugsitzen sorgt in den USA für juristischen Ärger. Zwei Autobesitzer, Gabriel Lahijani und Karendeep Bath, werfen Mercedes-Benz vor, dass sich das Bauteil bei Sonneneinstrahlung extrem aufheizt.
Bei Berührung drohen schmerzhafte Verletzungen. Die Kläger streben vor einem kalifornischen Gericht eine bundesweite Sammelklage gegen den deutschen Premiumhersteller an.
Mercedes-AMG-Emblem an einem Fahrzeugsitz.
Schwere Vorwürfe: Verbrennungen zweiten Grades durch Metall-Embleme
Die Klageschrift stuft das verbaute Emblem als gravierendes Sicherheitsrisiko ein. Laut den Vorwürfen wusste Mercedes-Benz bereits um die thermische Anfälligkeit des Materials.
Ein Fahrer einer Mercedes-AMG E-Klasse aus dem Modelljahr 2026 soll durch den direkten Kontakt mit dem überhitzten Logo Verbrennungen zweiten Grades erlitten haben. Trotz des bekannten Risikos habe der Autobauer weder Warnhinweise angebracht noch die Konstruktion überarbeitet.
Mercedes-Benz hat sich zu dem laufenden Gerichtsverfahren bislang nicht öffentlich geäußert.

Forderungen der Kläger und Relevanz für den deutschen Markt
Die Kläger fordern Schadenersatz sowie die vollständige Übernahme medizinischer Behandlungskosten. Zudem verlangen sie, dass Mercedes die Kosten für die Entfernung oder den Austausch der Metall-Embleme in allen betroffenen Fahrzeugen trägt.
Die beanstandeten AMG Performance-Sitze sind nicht nur in Nordamerika verbaut. Auch in Deutschland bietet der Hersteller die entsprechenden Sitze in diversen Baureihen an, darunter im neuen T-Modell der E-Klasse.
Frühere juristische Auseinandersetzungen des Konzerns
Für Mercedes-Benz ist es nicht das erste Verfahren mit Breitenwirkung. In Deutschland sah sich der Konzern im Zuge des Diesel-Abgasskandals mit einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands konfrontiert.
Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied 2024, dass Haltern bestimmter Dieselfahrzeuge – darunter Modelle wie GLK 200 CDI, GLK 220 CDI sowie GLC 220d 4Matic – unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz zustehen kann. Eine letztinstanzliche Entscheidung steht in diesem Verfahren noch aus.

