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Verbrennungen zweiten Grades: Klage gegen Mercedes wegen überhitzter AMG-Sitze

AMG Emblem auf einem Mercedes-Benz Autositz Aktuelle News

Metall-Emblem auf einem Sportsitz von Mercedes-AMG.

Mercedes-Benz steht in den USA vor einer juristischen Auseinandersetzung. Zwei Autobesitzer werfen dem Premiumhersteller vor, dass sich metallene AMG-Embleme auf den Fahrzeugsitzen bei Sonneneinstrahlung massiv aufheizen.

Die Kläger Gabriel Lahijani und Karendeep „Karina“ Bath streben vor einem kalifornischen Gericht eine Sammelklage an. Bei bloßem Hautkontakt mit den Logos drohen schmerzhafte Verletzungen.

Die Kläger werfen Mercedes vor, trotz des bekannten Verbrennungsrisikos weder vor dem heißen AMG-Emblem gewarnt noch das Design angepasst zu haben. (Symbolfoto)
Ein AMG-Emblem auf einem Fahrzeugsitz.

Sicherheitsrisiko durch Hitzeentwicklung

Laut Klageschrift stuft die Anklage die verbauten Embleme als erhebliche Sicherheitsgefahr ein. Ein Fahrer einer Mercedes-AMG E-Klasse soll durch die Hitzeentwicklung des Metalls Verbrennungen zweiten Grades davongetragen haben.

Die Klägerseite betont, dass der Konzern über das thermische Risiko informiert gewesen sei. Dennoch habe Mercedes-Benz weder Warnhinweise herausgegeben noch die betroffenen Bauteile im Design verändert.

Umfangreiche Forderungen der Kläger

Die Klage zielt neben einer Entschädigung für erlittene Verletzungen auch auf die Erstattung medizinischer Behandlungskosten ab. Zudem verlangen die Initiatoren, dass Mercedes die Kosten für das vollständige Entfernen der Metall-Plaketten bei allen betroffenen Fahrzeugen übernimmt.

Verbrennungen zweiten Grades: Klage gegen Mercedes wegen überhitzter AMG-Sitze

Ein Gericht in Kalifornien prüft derzeit, ob die Klage offiziell als Sammelklage zugelassen wird. Mercedes-Benz äußerte sich bislang nicht öffentlich zu den laufenden Vorwürfen.

Auswirkungen auf deutsche Fahrzeugmodelle

Die beanstandeten AMG-Performance-Sitze werden nicht nur auf dem US-Markt vertrieben. Auch hierzulande sind sie in verschiedenen Modellen verfügbar, unter anderem im T-Modell der E-Klasse.

Juristischer Gegenwind ist für den Stuttgarter Konzern nicht neu. Im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal und Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart 2024, dass Haltern bestimmter Modelle wie dem GLK 200 CDI, GLK 220 CDI und GLC 220d 4Matic unter spezifischen Bedingungen Schadensersatz zusteht.