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Verdorbene Lebensmittel gekauft? So gibt es im Supermarkt sofort Geld zurück

Nahaufnahme eines Ablaufdatums auf einer Lebensmittelverpackung. Aktuelle News

Verdorbene Ware berechtigt zur sofortigen Reklamation, unabhängig vom aufgedruckten Datum.

Der Einkauf ist erledigt, die Taschen sind ausgepackt – und plötzlich zeigt sich: Das gerade gekaufte Lebensmittel ist bereits verdorben. Verbraucher müssen das keineswegs hinnehmen.

Besonders bei verpacktem Obst und Gemüse kommt dieser Ärger häufiger vor. Generell gilt jedoch ein klares Recht auf Reklamation, wenn die Qualität der Ware mangelhaft ist.

Diese Mängel berechtigen zum Umtausch

Verpackte Erdbeeren, Himbeeren oder Pilze weisen oft versteckte faulige Stellen auf. Eine vollständige Sichtkontrolle im Markt ist für Kunden durch die Folie oder Schale kaum möglich. Verschimmeltes Obst oder Gemüse sollte daher umgehend reklamiert werden.

Das Rückgaberecht beschränkt sich allerdings nicht nur auf die Frischeabteilung.

  • Milch und Fleisch: Ranzige oder flockige Milchprodukte sowie schmierige Wurstwaren mit unangenehmem Geruch können und sollten zurückgegeben werden.
  • Hygienemängel: Lebensmittel, die von Schädlingen wie Motten im Mehl oder Maden in Haferflocken befallen sind, stellen einen klaren Reklamationsgrund dar.
  • Abweichender Geschmack: Wenn der Wein korkt oder der Joghurt unerwartet nach Chemie schmeckt oder riecht, liegt ebenfalls ein reklamierbarer Mangel vor.

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Nahaufnahme eines aufgedruckten Mindesthaltbarkeitsdatums auf einer Verpackung.

Die richtige Strategie für die Rückgabe

Zeit ist bei der Reklamation ein entscheidender Faktor. Bringen Sie die verdorbene Ware am besten noch am selben Tag zurück in den Supermarkt, spätestens jedoch am Folgetag.

Wer zu lange wartet, liefert dem Händler ein simples Gegenargument: Der Supermarkt kann theoretisch behaupten, dass das Produkt erst durch falsche Lagerung im heimischen Kühlschrank verdorben ist.

Verdorbene Lebensmittel gekauft? So gibt es im Supermarkt sofort Geld zurück

Reklamation mit und ohne Kassenzettel

Bei großen Supermarktketten verläuft der Umtausch meist völlig reibungslos, sofern der Kassenzettel vorliegt. Er ist der wichtigste Beweis für den Kauf vor Ort.

Im Normalfall erhalten Kunden ein frisches, gleichwertiges Produkt. Ist die Ware vergriffen, gibt es das Geld zurück oder einen Rabatt auf den nächsten Einkauf.

Ohne Beleg wird es komplizierter. Hier greift reine Kulanz des Marktes.

  • Bei Eigenmarken des jeweiligen Supermarktes stehen die Chancen auf einen Umtausch gut, da die Herkunft der Ware eindeutig ist.
  • Bei losem Obst und Gemüse oder bekannten Markenartikeln, die in diversen Supermärkten verkauft werden, ist eine Rücknahme ohne Bon jedoch sehr unwahrscheinlich. Alternativ können sich Käufer in diesen Fällen direkt an den Hersteller wenden.

Sollte sich ein Händler trotz eindeutiger Sachlage und vorhandenem Kassenbon querstellen, bleibt Kunden ein weiteres Mittel: Sie können den Vorfall offiziell bei der Lebensmittelüberwachung melden, die dem Mangel dann nachgeht.