Vulkanausbruch auf Sizilien: Flughafen Catania bleibt dicht – Das müssen Urlauber jetzt wissen
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Der Ätna sorgt durch massiven Ascheausstoß für die Sperrung des Flughafens Catania.
- Der Flughafen Catania bleibt wegen der Eruptionen des Ätna derzeit bis mindestens 18:00 Uhr gesperrt.
- Tausende Passagiere sind von den Flugstornierungen betroffen und suchen nach alternativen Reisemöglichkeiten.
- Fluggesellschaften müssen bei Annullierungen den Ticketpreis erstatten oder eine Ersatzbeförderung organisieren.
Betroffene sollten den Flugstatus prüfen und vor neuen Buchungen zwingend Rücksprache mit der Airline halten. Reisende haben Anspruch auf Erstattung oder Ersatzbeförderung sowie auf notwendige Betreuungsleistungen.
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Chaos in der Hauptreisezeit: Ätna stoppt Flugbetrieb
Reisende auf Sizilien brauchen aktuell starke Nerven. Aufgrund der anhaltenden Eruptionen des Ätna bleibt der Flughafen Catania gesperrt. Die Flugverbotszone wurde bereits mehrfach verlängert, derzeit gilt die Sperre mindestens bis 18:00 Uhr.
Europas aktivster Vulkan stößt seit Freitag ununterbrochen Asche und glühende Gesteinsbrocken aus. Das italienische Institut für Geophysik und Vulkanologie (INGV) berichtet von aktiven Lavaströmen aus Schloten in 2360 und 2750 Metern Höhe. Zusätzliche Lavaströme verschärfen die Lage vor Ort.
Urlauber suchen Alternativen
Tausende Passagiere sind von den Stornierungen betroffen. Viele Urlauber versuchen nun, auf den Flughafen Palermo auszuweichen oder die Heimreise mit der Bahn anzutreten. Die Nachfrage nach alternativen Verbindungen ist enorm.
Ihre Rechte als Fluggast
Wer einen Flug von oder nach Catania gebucht hat, sollte besonnen reagieren. Buchen Sie keinesfalls eigenmächtig neue Tickets, bevor Sie nicht mit Ihrer Airline gesprochen haben.

Was Sie jetzt tun sollten:
- Flugstatus prüfen: Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Fluggesellschaft über den Status Ihrer Verbindung.
- Rücksprache halten: Bevor Sie alternative Flüge oder Zugverbindungen buchen, klären Sie ab, welche Ersatzbeförderung die Airline anbietet und wer die Kosten übernimmt.
- Wahlrecht nutzen: Bei einer Annullierung haben Sie Anspruch auf die Wahl zwischen einer Ticket-Erstattung oder einer kostenlosen Ersatzbeförderung zum Zielort.
Ein Vulkanausbruch gilt rechtlich als „außergewöhnlicher Umstand“. Das bedeutet: Die Fluggesellschaft ist zwar von der Zahlung einer pauschalen Ausgleichsentschädigung befreit, muss Ihnen aber dennoch den Ticketpreis erstatten oder eine alternative Beförderung organisieren.
Zudem haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dazu zählen bei längeren Wartezeiten Verpflegung, Hotelunterkünfte sowie die entsprechenden Transfers. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dies bereits 2013 im Grundsatzurteil McDonagh gegen Ryanair bestätigt, das nach dem Ausbruch des Eyjafjallajökull gefällt wurde.
Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung bei diesem Vulkanausbruch?
Nein, ein Vulkanausbruch gilt rechtlich als außergewöhnlicher Umstand, weshalb die Fluggesellschaft keine pauschale Ausgleichszahlung leisten muss.
Welche Betreuungsleistungen stehen mir bei der Flugannullierung zu?
Bei längeren Wartezeiten haben Fluggäste Anspruch auf Verpflegung, Hotelunterkünfte sowie die entsprechenden Transfers.
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