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Waisenrente-Check: Warum Sie das Schreiben der Rentenversicherung jetzt ignorieren sollten

Symbolfoto: Ein Umschlag der Deutschen Rentenversicherung liegt auf einem Tisch. Aktuelle News

Im September prüft die Deutsche Rentenversicherung routinemäßig den Anspruch auf Waisenrente.

Jedes Jahr im September verschickt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Nachprüfungsschreiben an Bezieher von Waisenrenten. Ziel dieser Aktion ist es, den fortbestehenden Anspruch auf die finanzielle Unterstützung zu verifizieren. Betroffene sind dazu aufgefordert, ihre aktuellen Ausbildungs- oder Studienverhältnisse nachzuweisen.

Wer hat Anspruch über 18?

Die Waisenrente wird regulär bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Bezug jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres verlängert werden. Dies betrifft junge Menschen, die sich in folgenden Situationen befinden:

  • Schulbesuch oder Studium
  • Berufsausbildung
  • Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
  • Bundesfreiwilligendienst

Auch Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten werden angerechnet, sofern diese maximal vier Kalendermonate umfassen – etwa die Zeit zwischen Abitur und Studienbeginn. Zudem besteht bei bestimmten Behinderungen, die eine eigene Erwerbstätigkeit ausschließen, ein fortlaufender Anspruch.

So liefern Sie die Nachweise korrekt

Die Rentenversicherung benötigt einen Beleg über den aktuellen Ausbildungsstatus. Als Nachweise dienen beispielsweise Immatrikulationsbescheinigungen, Ausbildungsverträge, Zeugnisse oder offizielle Urkunden. Falls Sie zum Zeitpunkt des Schreibens noch keine Unterlagen vorliegen haben, sollten Sie dennoch umgehend reagieren. Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular S8003, um den Erhalt des Schreibens zu bestätigen und die Unterlagen nachzureichen.

Waisenrente-Check: Warum Sie das Schreiben der Rentenversicherung jetzt ignorieren sollten

Für die Übermittlung stehen drei Wege offen:

  • Digital: Über das Formular R5462 können Dokumente direkt online eingereicht werden.
  • Kontaktformular: Nutzen Sie die Kennziffer S8003 für die Übermittlung von Informationen.
  • Postweg: Die Unterlagen können auch weiterhin klassisch per Brief an den zuständigen Rententräger gesandt werden.

Die Gefahr bei Untätigkeit

Ignorieren Sie das Schreiben keinesfalls. Bleiben die geforderten Nachweise aus, wird die Auszahlung der Waisenrente gestoppt. Da es sich um eine wichtige finanzielle Stütze handelt – im Durchschnitt werden rund 243 Euro monatlich gezahlt –, sollten Sie das Dokument zeitnah bearbeiten.

Interessant für Empfänger: Eigenes Einkommen, wie beispielsweise aus einer Ausbildungsvergütung, wird nicht auf die Waisenrente angerechnet. Sie müssen also nicht befürchten, dass ein Nebenjob oder das Ausbildungsgehalt zu Kürzungen bei der staatlichen Unterstützung führt.