Zoll und Polizei klonen Messenger-Konten: So lesen Behörden WhatsApp und Signal mit
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Deutsche Ermittlungsbehörden verschaffen sich über Zweitzugänge Einblick in verschlüsselte Messenger-Chats.
Deutsche Ermittlungsbehörden wie Polizei und Zoll greifen bei der Überwachung verschlüsselter Kommunikation offenbar auf eine erstaunlich einfache Taktik zurück. Um Chats bei WhatsApp oder Signal mitzulesen, ist kein teurer Staatstrojaner nötig.
Das belegt ein internes Dokument des Zollkriminalamts (ZKA), über das die Plattform Netzpolitik.org berichtet. Die Behörden nutzen dabei ein Verfahren namens „Account-Cloning“.
Die Mechanik hinter dem Account-Cloning
Die Ermittler machen sich reguläre Schnittstellen der Messenger zunutze. Über einen Webclient oder eine Desktop-Anwendung koppeln sie einen behördeneigenen Computer direkt mit dem Konto der Zielperson.

Smartphone-Nutzung und digitale Kommunikation im Fokus behördlicher Überwachung.
Zugang über SMS und QR-Codes
Für die Autorisierung des Zweitzugangs nutzen die Behörden zwei Wege. Häufig fangen sie den Bestätigungscode per SMS über eine ohnehin laufende klassische Telefonüberwachung ab.
Alternativ scannen Ermittler unbemerkt den notwendigen QR-Code vom Display des Zielgeräts ab, wenn sich im Rahmen von Zeugenvernehmungen oder Durchsuchungen eine Gelegenheit bietet.

Verfassungsrechtliche Bedenken und Verwertungsverbote
Rechtswissenschaftler stufen diese Praxis als verfassungswidrig ein. Der Aufbau einer Zweitinstanz überschreitet den rechtlichen Rahmen einer Standard-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) deutlich.
Beim Koppeln synchronisieren Messenger automatisch den gesamten bisherigen Chatverlauf. Der Bundesgerichtshof schreibt für Quellen-TKÜ-Maßnahmen jedoch strikt vor, dass ausschließlich die laufende Kommunikation ab dem Zeitpunkt der Anordnung erfasst werden darf.
Zudem stehen die Methoden im Widerspruch zu staatlichen Sicherheitsempfehlungen. Während Bundeskriminalamt und Zoll Messenger-Accounts spiegeln, warnen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Verfassungsschutz regelmäßig vor genau dieser Vorgehensweise durch Cyberkriminelle.
Vor Gericht droht Ermittlern durch das Verfahren ein Rückschlag: Auf diese Weise gesicherte Chatprotokolle könnten als unzulässige Beweismittel verworfen werden.
