Zuckersteuer in Deutschland beschlossen: Ab wann sie gilt und wer zahlen muss
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Auf zuckerhaltige Softdrinks und Limonaden kommt in Deutschland eine neue gestaffelte Abgabe zu.
Das Bundeskabinett hat die Einführung einer gestaffelten Abgabe auf Softdrinks auf den Weg gebracht: Die **Zuckersteuer Deutschland** soll zum 1. Juli 2027 starten, sofern der Bundestag dem Gesetzentwurf zustimmt. Geplant sind 26 Cent pro Liter ab einem Gehalt von 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter und 32 Cent pro Liter ab 8 Gramm. Ursprünglich war der Start erst für 2028 anvisiert, nun wurde der Termin vorgezogen.
Mit der Maßnahme rechnet der Bund mit spürbaren Einnahmen: Für 2027 werden 690 Millionen Euro veranschlagt, im Folgejahr 2028 sollen es bereits 925 Millionen Euro sein. Nach Angaben des **Bundesfinanzministeriums** soll die Steuer dazu beitragen, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren und den Gesundheitsschutz von Kindern sowie Jugendlichen zu stärken. Doch wer genau zur Kasse gebeten wird und welche Produkte verschont bleiben, hängt an klaren gesetzlichen Vorgaben.
Wer zahlt die Abgabe rechtlich – und was passiert an der Kasse?
Rein juristisch sind die Konsumenten nicht die Steuerschuldner. Nach dem Prinzip klassischer Verbrauchsteuern werden **Hersteller** sowie der **Großhandel** zur Kasse gebeten. Sie müssen die Abgabe direkt an den Staat abführen. Dennoch dürfte die Steuer die Verbraucherinnen und Verbraucher im Alltag spürbar treffen.
Internationale Erfahrungswerte zeigen, dass rund 82 Prozent einer solchen Zuckersteuer direkt über höhere Verkaufspreise an die Kundschaft weitergegeben werden. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betont dabei das Ziel, der Industrie einen klaren wirtschaftlichen Hebel zu geben, damit Rezepturen überarbeitet und Zuckergehalte gesenkt werden. Ob Unternehmen diesen Weg wählen oder schlicht die Endpreise im Regal anheben, liegt in ihrer Hand.
„Aktuell können wir nicht vorhersehen, wie Hersteller reagieren und in welchem Maße sie die Abgabe an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben oder doch die Rezeptur ändern.“
Ernährungswissenschaftlerin June Dilger von der **Verbraucherzentrale NRW** sieht in der Ausgestaltung dennoch eine Chance: Ziel müsse sein, Getränke zuckerärmer zu machen, anstatt die privaten Haushalte einseitig finanziell zu belasten.
Welche Getränke betroffen sind – und welche Ausnahmen gelten

Die Steuer zielt vor allem auf klassische Erfrischungsgetränke ab, die große Mengen an zugesetztem Zucker enthalten. Wer regelmäßig zu Softdrinks greift, muss sich ab Mitte 2027 auf spürbare Mehrkosten einstellen.
Zu den betroffenen Warengruppen gehören:
- Klassische Limonaden und Cola-Getränke
- Gezuckerte Eistees
- Fruchtnektare mit Zuckerzusatz
- Handelsübliche Energydrinks
Gleichzeitig sieht der Regierungsbeschluss weitreichende Ausnahmeregelungen vor. Nicht jede Flüssigkeit im Supermarktregal fällt unter das neue Gesetz.
Ausnahmen für Grundnahrungsmittel und Süßstoffe
Um Alltagslebensmittel und gesündere Alternativen nicht zu benachteiligen, bleiben zahlreiche Produktkategorien komplett steuerfrei:
- Kuhmilch sowie pflanzliche Alternativen wie Hafer- und Reisdrinks
- Reine Frucht- und Gemüsesäfte ohne Zuckerzusatz
- Ungesüßte Fruchtschorlen
- Alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein
- Getränke, die ausschließlich mit Süßungsmitteln gesüßt sind
Zudem sind spezielle Erleichterungen für kleine, unabhängige Hersteller vorgesehen, um mittelständische Betriebe vor unverhältnismäßiger Bürokratie zu schützen.
| Kriterium | Geplante Regelung ab 1. Juli 2027 |
|---|---|
| Stufe 1 (ab 5 g Zucker / 100 ml) | 26 Cent pro Liter Steuerabgabe |
| Stufe 2 (ab 8 g Zucker / 100 ml) | 32 Cent pro Liter Steuerabgabe |
| Steuerschuldner | Hersteller und Großhandel |
| Erwartete Einnahmen Bund 2027 | 690 Millionen Euro |
| Erwartete Einnahmen Bund 2028 | 925 Millionen Euro |
| Wichtige Ausnahmen | Milch, Pflanzendrinks, reine Säfte, Süßstoff-Getränke |
Mythos vs. Realität: Bringt die Steuer wirklich weniger Zucker?
Ein weit verbreiteter Irrglaube lautet, eine Abgabe auf Limonaden diene lediglich dem Staatssäckel und habe keinerlei Einfluss auf die Gesundheit der Bevölkerung. Der Blick auf internationale Vorreiter widerlegt dies jedoch teilweise. Weltweit haben bereits über 50 Staaten eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke etabliert, darunter mindestens 17 europäische Länder wie Großbritannien, Frankreich, Irland, Spanien, Portugal, Polen, Ungarn und Norwegen.
In Großbritannien, wo seit 2018 ein ähnliches Stufenmodell gilt, änderten viele Produzenten ihre Rezepturen drastisch, um unter die maßgeblichen Grenzwerte zu fallen. Eine Studie der Universität Cambridge belegt dort messbare Effekte: Die Quote von Fettleibigkeit bei 10- bis 11-jährigen Mädchen sank binnen sechs Jahren um 8 Prozent.
Dass eine ungestaffelte Regelung das Gegenteil bewirken kann, zeigt das Beispiel Mexiko. Dort gilt seit 2014 eine reine Mengensteuer ohne Abstufung nach Zuckergehalt. Da Hersteller unabhängig vom Zuckergehalt denselben Betrag pro Liter zahlen müssen, fehlte der wirtschaftliche Anreiz zur Reformulierung. In der Folge stiegen vor allem die Ladenpreise, während die Zusammensetzung der Produkte unverändert blieb.
Scharfe Kritik aus Wirtschaft und Landespolitik

Trotz der Verabschiedung im Bundeskabinett sorgt das Vorhaben für anhaltenden politischen Streit. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein kritisierte das Vorhaben mit Blick auf die Lebenshaltungskosten deutlich und bezeichnete den Entwurf als „Teuer-Steuer“. Aus den Reihen der Union fordert CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann, das Inkrafttreten zumindest auf den 1. Januar 2028 aufzuschieben.
Widerstand formiert sich zudem in der Getränkebranche: Der **Deutsche Brauer-Bund** spricht angesichts der Vorgaben von einer massiven Belastung sowohl für die Betriebe als auch für die Konsumenten. Die parlamentarische Debatte im Bundestag dürfte daher in den kommenden Monaten für weitere Diskussionen sorgen.
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