130.000 Euro Schmerzensgeld nach ärztlichem Diagnosefehler
- Eine Kärntnerin erlitt durch einen Diagnosefehler nach einem Fahrradunfall dauerhafte Schäden an der Handwurzel.
- Nach einem dreijährigen Rechtsstreit erhielt die Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 130.000 Euro.
- Die gesundheitlichen Folgen des Behandlungsfehlers zwangen die betroffene Frau in die Frühpension.
