Abiturient klagt wegen 405 ausgefallenen Unterrichtsstunden
- Ein ehemaliger Schüler klagt gegen seine Abiturnoten, weil 405 Unterrichtsstunden vor den Prüfungen ausfielen.
- Die zuständigen Verwaltungsgerichte lehnten die Eilanträge des 20-Jährigen bisher ab.
- Die Behörde betont, dass 40 Prozent des Lehrplans Puffer sind und Schüler zur eigenverantwortlichen Nacharbeit verpflichtet seien.
