Anrechnungszeiten bei der Rente: Suche nach Ausbildungsplatz zählt
- Die Suche nach einem Ausbildungsplatz zwischen 17 und 25 Jahren gilt bei offizieller Meldung als Anrechnungszeit für die Rente.
- Diese beitragsfreien Zeiten sind entscheidend für die Erfüllung der 35-jährigen Wartezeit für langjährig Versicherte.
- Versicherte können ihren Verlauf online einsehen und fehlende Schul- oder Ausbildungszeiten per Kontenklärung nachtragen lassen.
