Aufhebungsvertrag: Risiken bei Abfindung und Sperrzeit beachten
- Aufhebungsverträge ermöglichen Unternehmen die Entlassung von Mitarbeitern unter Umgehung des Kündigungsschutzgesetzes.
- Die Abfindungshöhe berechnet sich meist aus der Formel Betriebszugehörigkeit mal Monatsgehalt multipliziert mit einem Faktor.
- Ein unüberlegter Aufhebungsvertrag führt bei der Bundesagentur für Arbeit zu einer Sperrzeit von zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld.
