Badeunfall im Bergbad Bückeburg: Vater wegen Aufsichtspflicht verurteilt
- Ein fünfjähriger Junge erlitt im Juni 2025 bei einem Badeunfall im Bergbad Bückeburg irreversible Hirnschäden.
- Das Kind trieb minutenlang unbemerkt mit dem Gesicht nach unten im Nichtschwimmerbecken und befindet sich seither im Wachkoma.
- Das Gericht verurteilte den Vater des Jungen wegen fahrlässiger Körperverletzung aufgrund der verletzten Aufsichtspflicht.
