Bargeldfunde ab 10 Euro: Einstecken kann als Straftat gelten
- Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert verlorenes Bargeld als Fundsache, die gemeldet werden muss.
- Geldbeträge bis zu einer Bagatellgrenze von 10 Euro dürfen rechtlich behalten werden.
- Das Einstecken höherer Beträge kann als Fundunterschlagung mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.
