Bis zu 1.200 Euro Steuerbonus für Handwerkerleistungen
- Steuerpflichtige können 20 Prozent der Arbeitskosten für Handwerker bei einer Höchstgrenze von 6.000 Euro jährlich von der Steuer abziehen.
- Die maximale Steuerersparnis durch den Bonus nach § 35a EStG beträgt 1.200 Euro pro Kalenderjahr und Haushalt.
- Nur unbar bezahlte Leistungen mit einer ordnungsgemäßen Rechnung, die Lohnkosten separat ausweist, sind für den Steuerabzug zugelassen.
