Bundeskartellamt zwingt Apple zu neutraleren Tracking-Abfragen
Ab dem 17. August 2026 muss Apple seine Tracking-Abfragen in Deutschland anpassen. Das Bundeskartellamt beendete damit ein Verfahren wegen möglicher Selbstbevorzugung. Bisherige Warnsignale wie erhobene Hände und der Begriff Tracking entfallen; Apple-Apps und Drittanbieter werden künftig optisch gleich behandelt. Ziel ist es, Wettbewerbsvorteile durch Apples eigenen App-Store-Datenzugriff zu minimieren. Die Änderungen gelten für sieben Jahre unter Aufsicht eines Treuhänders. Während Apple den Nutzer für Werbezwecke informieren darf, bleibt die Entscheidungsgewalt über die Datenfreigabe bei den Millionen betroffenen iPhone-Nutzern in Deutschland erhalten.
