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Neues Design für Apples Tracking-Abfrage: Bundeskartellamt erzwingt mehr Neutralität

Ein iPhone-Display zeigt eine App-Tracking-Abfrage Aktuelle News

Die bekannte Tracking-Abfrage auf iPhones wird optisch und sprachlich angepasst.

Jeder iPhone-Nutzer kennt den Moment: Nach der Installation einer neuen App ploppt ein Fenster auf und fragt, ob die Anwendung Aktivitäten über andere Websites hinweg verfolgen darf. Ab dem 17. August 2026 ändert sich genau dieser Dialog grundlegend.

Nach Abschluss eines jahrelangen Verfahrens hat das Bundeskartellamt die von Apple angebotenen Anpassungen für bindend erklärt. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf Millionen Nutzer in Deutschland.

Wettbewerbsvorteil durch App-Tracking-Transparenz?

Seit April 2021 zwingt die „App-Tracking-Transparenz“ (ATT) Entwickler dazu, eine explizite Erlaubnis für das geräteübergreifende Nutzer-Tracking einzuholen. Verweigert der Nutzer die Zustimmung, wird der Zugriff auf die Werbe-ID (IDFA) blockiert. Das traf Branchengrößen wie Meta massiv: Allein für 2022 rechnete der Konzern mit Umsatzeinbußen von etwa zehn Milliarden US-Dollar.

Im Juni 2022 leitete das Bundeskartellamt ein Verfahren ein. Der Vorwurf: Apple nutze das eigene System, um sich gegenüber Drittanbietern unrechtmäßige Vorteile zu verschaffen. Während externe Apps hohen Hürden unterliegen, konnte Apple Daten aus dem App Store und von der Apple ID ungehindert für eigene Werbezwecke kombinieren.

Neutralere Gestaltung der Abfragen

Im Februar 2025 bewertete die Behörde dies als potenzielle Selbstbevorzugung gemäß Paragraf 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Apple bestreitet einen Rechtsverstoß, hat sich jedoch zu umfangreichen Design-Anpassungen verpflichtet, die das Amt nun offiziell bestätigt hat.

Die Änderungen im Detail:

Neues Design für Apples Tracking-Abfrage: Bundeskartellamt erzwingt mehr Neutralität
  • Der Begriff „Tracking“ und visuelle Warnsignale wie die erhobene Hand entfallen.
  • Die Abfragen für eigene Apple-Apps und Drittanbieter werden optisch und sprachlich angeglichen.
  • Die Ablehnungs-Option wird einheitlich als „Ablehnen“ bezeichnet.
  • Entwickler erhalten mehr Raum, um den Mehrwert personalisierter Werbung für ihr Geschäftsmodell zu erläutern.
  • Eine erneute Abfrage nach zwölf Monaten ist nur unter strikten Bedingungen zulässig.

Sieben Jahre unter Beobachtung

Apple hat vier Monate Zeit, um die Vorgaben technisch umzusetzen. Die Zusagen gelten für einen Zeitraum von sieben Jahren und werden durch einen unabhängigen Treuhänder überwacht. Zwar bleibt Apple von einem Bußgeld verschont, doch steht der Konzern nun unter kontinuierlicher behördlicher Beobachtung.

Während die Maßnahmen primär für Nutzer mit deutscher Rechnungsadresse und Standort gelten, plant Apple eine Ausweitung auf den europäischen Raum. Andere Länder wie Frankreich und Italien hatten Apple bereits zuvor aufgrund ähnlicher Vorwürfe zu hohen Geldbußen verurteilt.

Kritik aus der Werbewirtschaft

Die deutsche Werbe- und Medienbranche sieht in dem Kompromiss nur einen Teilerfolg. Verbände wie der ZAW und BDZV hatten ursprünglich ein komplettes Verbot des Apple-Systems gefordert. Kritiker befürchten nun, dass die Abfrage durch den Verzicht auf „Warnsignale“ ihre abschreckende Wirkung verliert und die Zustimmungsraten künstlich in die Höhe getrieben werden könnten.

Das Bundeskartellamt betont jedoch, Ziel sei nicht die Manipulation der Zustimmungsrate, sondern eine informierte Entscheidungsgrundlage. Nutzer sollten die neuen Dialoge deshalb mit der gleichen Aufmerksamkeit wie bisher prüfen. Die Kontrolle über die Datenfreigabe verbleibt auch künftig beim Anwender.

Unabhängig vom ATT-Dialog können Nutzer die personalisierte Werbung von Apple selbst weiterhin manuell unter Einstellungen > Datenschutz und Sicherheit > Apple-Werbung deaktivieren.