Bußgelder für unerwünschte Werbekärtchen an Autos
- Ein Autobesitzer droht Händlern mit rechtlichen Schritten wegen unerwünschter Werbekarten an seinem Fahrzeug.
- Aufgeweichte Werbekärtchen können Scheiben und Dichtungen beschädigen oder in das Türinnere fallen.
- Das Anbringen von Werbekarten an Autos im öffentlichen Raum stellt laut OLG Düsseldorf eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar.
