Erwerbsminderungsrentner dürfen sechs Monate den Job testen
- Die Arbeitserprobung erlaubt es Rentnern, ihre Belastbarkeit im Beruf ohne Verlust des Rentenanspruchs für bis zu sechs Monate zu testen.
- Vor Beginn der Tätigkeit müssen die Arbeitszeit, die Art der Beschäftigung sowie das Gehalt dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden.
- Bei einer dauerhaften Rückkehr in den Beruf über den Testzeitraum hinaus prüft die Rentenversicherung das Leistungsvermögen neu.
