EU-Richtlinie verbietet irreführende Umweltwerbung ab 2026
Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland strengere Regeln gegen Greenwashing. Die EU-Richtlinie 2024/825 untersagt vage Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“, sofern Unternehmen diese nicht durch exzellente Umweltleistungen belegen können. Auch nicht-zertifizierte Umweltsiegel und die Bewerbung gesetzlicher Mindeststandards als besonderer ökologischer Vorteil werden verboten. Hersteller sind künftig verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsversprechen durch objektive Methoden nachzuweisen und bei langfristigen Zielen detaillierte, geprüfte Umsetzungspläne vorzulegen. Ziel ist es, Verbraucher vor irreführenden Werbebotschaften zu schützen und eine transparente Vergleichbarkeit von Produkten am Markt zu gewährleisten.
