EU-Vorgabe: Kartenzahlung an Schnellladesäulen ab 2027 Pflicht
- Die EU verpflichtet Betreiber von Schnellladesäulen ab 50 kW bis zum 1. Januar 2027 zur Einführung von Kartenzahlungsterminals.
- Ladepunkte unter 50 kW dürfen weiterhin digitale Bezahlsysteme wie QR-Codes nutzen, sofern kein festes Nutzerkonto erforderlich ist.
- Bis Ende 2025 müssen entlang europäischer Hauptverkehrsachsen alle 60 Kilometer Schnellladeparks mit mindestens 600 kW Leistung entstehen.
