Führerschein-Prüfung verfällt nach zwei Jahren ohne Abholung
- Das Prüfungsergebnis für den Führerschein erlischt vollständig, wenn das Dokument nicht innerhalb von zwei Jahren abgeholt wird.
- Die gesetzliche Grundlage für diese zweijährige Frist findet sich in Paragraf 18 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
- Beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren verkürzt sich das Zeitfenster zur Abholung auf effektiv zwölf Monate nach dem 18. Geburtstag.
