Führerschein-Umtausch: Frist für Jahrgänge 2002 bis 2004
- Inhaber von Kartenführerscheinen der Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 müssen ihr Dokument bis zum 19. Januar 2027 umtauschen.
- Der Umtausch ist ein rein administrativer Vorgang und erfordert weder eine neue Fahrprüfung noch medizinische Untersuchungen.
- Nach Ablauf der Frist droht bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
