Führerschein-Umtausch: Fristen für Jahrgänge 2002 bis 2004
- Inhaber von Kartenführerscheinen aus den Jahren 2002 bis 2004 müssen ihr Dokument bis zum 19. Januar 2027 umtauschen.
- Für den administrativen Umtausch sind weder eine Fahrprüfung noch ein ärztliches Gutachten erforderlich.
- Die EU-weite Vereinheitlichung der Dokumente soll künftig Fälschungen verhindern und die Daten zentral erfassen.
