Gartenbrunnen: Ab 15 Metern Tiefe ist eine Genehmigung erforderlich
- Die Nutzung von Grundwasser im eigenen Garten unterliegt in Deutschland strengen rechtlichen Vorgaben.
- Bohrungen ab einer Tiefe von 15 Metern erfordern in der Regel ein förmliches Genehmigungsverfahren bei den Behörden.
- Illegale Brunnen können neben Bußgeldern die Anordnung zum vollständigen und kostenpflichtigen Rückbau nach sich ziehen.
