GEG-Regel: Sanierungspflicht bei Fassaden ab 10 Prozent
- Das Gebäudeenergiegesetz schreibt bei Sanierungen ab zehn Prozent Fassadenfläche eine lückenlose Dämmung nach Mindeststandards vor.
- Diese energetische Pflicht greift auch bei Instandhaltungsarbeiten wie der Erneuerung von altem Außenputz.
- Bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit können Eigentümer eine Befreiung von den gesetzlichen Dämmstandards beantragen.
