Genehmigungspflicht für private Gartenbrunnen bei tiefer Bohrung
- Die Förderung von Grundwasser auf dem eigenen Grundstück unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen.
- Jede Grundwassernutzung muss bei der zuständigen Wasserbehörde angemeldet werden.
- Ab einer Bohrtiefe von 15 Metern ist in der Regel ein formelles Genehmigungsverfahren erforderlich.
