Gericht: Verbot für grelle Außenbeleuchtung in der Nacht
- Das Amtsgericht München entschied gegen eine Hauseigentümerin wegen störender Außenbeleuchtung an der Grundstücksgrenze.
- Die Bewegungsmelder lösten nachts bei jeder Bewegung grelles Licht in den benachbarten Wohn- und Schlafzimmern aus.
- Die Eigentümerin muss ihre Lampen zwischen 22:00 und 6:00 Uhr ausschalten oder durch blendfreie Leuchten ersetzen.
