Haustür nachts abschließen: Rechtliche Lage und Brandschutz
- Das Landgericht Frankfurt urteilte, dass ein nächtliches Abschließen der Haustür in Mehrfamilienhäusern unzulässig ist.
- Brandschützer warnen, dass verschlossene Türen im Brandfall lebensgefährliche Hindernisse auf dem Fluchtweg darstellen.
- Das Amtsgericht Hannover vertrat hingegen die Auffassung, dass Vermieter das Abschließen der Tür per Hausordnung festlegen dürfen.
