Heim verlangt nach Todesfall 16.000 Euro für leere Wohnung
- Ein Schweizer Wohnheim verlangte nach dem Tod eines Ehepaares 16.000 Euro für drei weitere Monate.
- Der Sohn weigerte sich, für nicht erbrachte Verpflegungs- und Betreuungsleistungen zu zahlen.
- In Deutschland endet ein Pflegeheimvertrag laut Gesetz zwingend am Todestag des Bewohners.
