Kärntnerin erhält nach ärztlicher Fehldiagnose 130.000 Euro
- Eine Kärntnerin erlitt nach einem Fahrradsturz infolge einer Fehldiagnose dauerhafte Verletzungen an Handwurzel und Arm.
- Nach jahrelangen chronischen Schmerzen und einer Frühpensionierung erstritt die Frau 130.000 Euro Schmerzensgeld von der AUVA.
- Der Rechtsstreit endete mit einem rechtskräftigen Vergleich, bei dem der Versicherungsträger auch die Prozesskosten übernimmt.
